Die Politik der trockenen Herzen
Luxemburgs Innenminister Léon Gloden behauptet, man müsse die Frage des Bettelns juristisch und nicht moralisch betrachten. Dabei ist es genau umgekehrt. Das Ethische muss dem Rechtlichen vorausgehen und es bestimmen. Eine Gesellschaft, in der das Rechtliche vor dem Ethischen kommt, droht schnell in Unrecht abzugleiten. Beim Recht geht es ja vor allem um Gerechtigkeit. Ob etwas gerecht ist, kann aber nur gemäß ethischen Kriterien entschieden werden.
In einem Gemeinwesen, das sich als ein moralisches und dazu freiheitliches versteht, muss Betteln, sei es explizit oder implizit, als Grundrecht gelten. In einem liberalen Staat muss Betteln erlaubt sein. In totalitären Staaten, das zeigt auch die Geschichte, egal wie sie ansonsten ideologisch ausgerichtet sind, ist Betteln untersagt. Dort werden Bettler gewaltsam von der Straße entfernt, in Arbeitslager oder sogar Zuchthäuser gesperrt. Noch ist Luxemburg recht weit von solchen Maßnahmen entfernt. Aber auch hier gilt: »Wehret den Anfängen«.
Es mag den Launen des elektoralen Kalenders geschuldet sein, dass gerade jetzt, also recht kurz nach der Bildung der neuen Regierung, die repressiven Maßnahmen gegen Bettler ergriffen wurden, doch sollte man nicht vergessen, dass es auch kurz vor Weihnachten geschah, also dem einstigen »Fest der Nächstenliebe«, das ja jetzt vor allem das Fest eines frenetischen »Tout-Commerce« und eines Konsums »tous azimuts« geworden ist.
Man mag sogar räsonieren, dass diese Maßnahmen durchaus demokratisch seien, da sicherlich die meisten Bürger damit einverstanden seien. Doch damit würde sich die schwierige Frage stellen, ob stets alles, was die Mehrheit will, unbedingt richtig ist.
Die Chrëschtlech-Sozial Vollekspartei (CSV) erbringt ein weiteres Mal den Beweis, dass vom großen C, vom einstigen christlichen Geist und zugleich auch vom sozialen, nicht mehr viel übrig bleibt. Das was Herr Gloden tut, ist aber nicht nur Verrat am christlichen Ethos. Es ist auch eine Pervertierung des gesellschaftlichen Auftrags der Polizei und der Justiz. Was soll etwa mit einem Polizisten geschehen, der im Umgang mit Bettlern eher auf sein Gewissen als auf den ministeriellen Erlass hört? Wird er gerügt? Strafversetzt?
Betteln ist durchweg, wenn auch nicht immer, ein Flehen um lebensnotwendige Hilfe, ein verzweifeltes Sich-an-die-Gemeinschaft-Wenden, ein letzter Ausweg. Was die »Aggressivität« anbelangt: Gibt es Fälle in Luxemburg, wo Leute von Bettlern mit Gewalt beraubt worden sind?
Wenn es gilt, höhere Werte zu bewahren, muss eine freiheitliche Gesellschaft auch etwas, was von vielen oder gar den meisten als störend, ja belästigend empfunden wird, aushalten können. Man sollte die moralische Qualität, die Menschlichkeit einer Gesellschaft an der Art, wie sie mit den Bedürftigsten und Verzweifeltsten umgeht, messen.
Es geht um die Grundwerte eines gesitteten Zusammenlebens, Werte, die es auch schon größtenteils vor dem Christentum gab. Vielleicht ist Léon Gloden nicht bewusst, dass er mit seinem kaltherzigen Vorgehen die meisten christlichen Tugenden mit Füßen tritt, vor allem Demut, Liebe, Langmut, Freundlichkeit, Güte, Sanftmut, dass er zudem die Werte Freiheit, Würde, Solidarität, Gleichheit, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind, ignoriert. Statt auf die Wurzeln der Probleme einzugehen, sich zu bemühen, mit humanen Mitteln Remedur zu schaffen, versucht er, sie mit eisernem Besen unter den Teppich zu kehren.
