Kaleidoskop18. März 2021

Datenschutzbehörde untersucht Clubhouse

von dpa

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat Untersuchungen zur im vergangenen Jahr veröffentlichten Social-Network-App Clubhouse eingeleitet. Es solle geprüft werden, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU anwendbar ist und wenn ja, ob sie verkannt werde, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Im Fall eines Verstoßes könne die CNIL Restriktionen anordnen, hieß es. Bei der audiobasierten App aus den USA, können Anwender Gespräche wie bei einem Live-Podcast hören oder sich aktiv an Diskussionen beteiligen. Anders als bei Twitter kann man Beiträge nicht schriftlich kommentieren oder »Likes« vergeben. Die Beiträge können auch nicht später angehört werden. Unklar ist aber, wie lange die Audiorunden in den USA gespeichert werden.

Der deutsche Konsumentenschutz hatte die US-amerikanischen Anbieter der App unter anderem wegen Mängeln beim Datenschutz abgemahnt. Der Clubhouse-Betreiber reklamiere das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adreßbüchern der Mobiltelefone umfassend zu nutzen und mit Werbung zu behelligen. Dies sei ein Verstoß gegen die DSGVO.