Konjunkturkomitee genehmigt Kurzarbeit in 76 Betrieben
Das Konjunkturkomitee erteilte diese Woche 76 Betrieben die Genehmigung, im Monat Februar 2024 Kurzarbeit zu verrichten. 95 Unternehmen hatten einen Antrag auf Gewährung von Kurzarbeit gestellt.
Von den Unternehmen, denen das Konjunkturkomitee Kurzarbeit bewilligte, hatten 56 konjunkturell bedingte Schwierigkeiten angegeben, 11 hatten sich strukturelle Schwierigkeiten geltend gemacht, gekoppelt an einen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung, und weitere 9 Betriebe hatten ihren Antrag auf Kurzarbeit mit wirtschaftlicher Abhängigkeit begründet.
In den 76 Betrieben werden maximal 7.514 Beschäftigte, berechnet nach Vollzeitstellen, von Kurzarbeit betroffen sein und Lohnkürzungen zu verkraften haben, denn der Bruttostundenbetrag, der als Kurzarbeitergeld bezahlt wird, liegt bei 80 Prozent des durchschnittlichen tatsächlich vom Lohnabhängigen während der letzten drei Monate vor Beginn der Kurzarbeit bezogenen Lohnes, wobei der Betrag 250 Prozent des gesetzlichen Mindeststundenlohnes nicht überschreiten darf. Dier KPL fordert 100 Prozent.
Von den Unternehmen, denen für Oktober 2023 eine Genehmigung für Kurzarbeit erteilt wurde, hatten tatsächlich nur 57 von 88 auch darauf zurückgegriffen. Dafür bezahlte der staatliche Beschäftigungsfonds 1,980 Millionen Euro an die Betriebe. Im September 20’23 waren es 722.500 Euro.

