Deutschland stuft Luxemburg als »Hochrisikogebiet« ein
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie hat Deutschland gestern beschlossen, Luxemburg als »Hochrisikogebiet« einzustufen. Diese Einstufung tritt am Sonntagmorgen um 00.01 Uhr in Kraft.
Jeder Reisende im Alter ab 6 Jahren, der nach Deutschland einreist, nachdem er sich in den vorangegangenen zehn Tagen in Luxemburg aufgehalten hat, muß nun unabhängig vom Transportmittel einen gültigen Gesundheitsnachweis vorlegen können:
– Nachweis einer vollständigen Impfung, die vor mehr als 14 Tagen durchgeführt wurde,
– einen Nachweis der Genesung (positives Ergebnis eines PCR-Tests, der älter als 28 Tage und jünger als 6 Monate ist),
– oder ein negativer Test (PCR/antigen), der nicht älter als 48 Stunden ist.
Nicht geimpfte und nicht als »genesen« geltende Personen, die im Rahmen des Grenzverkehrs für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreisen (Grenzarbeiter und andere Arten von Aufenthalten von weniger als 24 Stunden), müssen im Besitz einer negativen Testbescheinigung sein, die zweimal pro Woche erneuert werden muß.
Eine digitale Einreiseanmeldung muß vor der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet ausgefüllt werden. Ausgenommen sind Grenzgänger, Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten sowie Personen, die sich im Transit befinden. Die Einreiseerklärung kann online unter www.einreiseanmeldung.de abgegeben werden.
Personen, die nicht vollständig geimpft und nicht »genesen« sind, unterliegen einer Quarantänepflicht, die frühestens nach 5 Tagen bei Vorlage eines negativen Tests beendet werden kann. Reisen nach Deutschland, die weniger als 24 Stunden dauern, sind von dieser Quarantänepflicht ausgenommen.
Die genauen Bestimmungen für Reisen nach Deutschland gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/.