Salariatskammer unzufrieden:
Statt Wahlversprechen 2023 Leistungen liefern!
Es ist wohl so, daß die im Budget umgesetzten Tripartite-Maßnahmen den Menschen hierzulande helfen bei den Energiepreisen, aber das reicht letzten Endes nicht. Das hat damit zu tun, daß Steuerkredite nie an die Inflation angepaßt werden. Es werden nur gelegentlich welche erhöht wie jetzt der Alleinerzieherabsetzbetrag – man könnte meinen, aus reklametechnischen Gründen vor der Wahl.
Dabei haben wir das Problem, daß gar nicht alle Alleinerzieher in den Genuß der Wohltat kommen, die darauf Anspruch hätten. Etliche machen die dafür nötige jährliche Steuererklärung nicht, wobei die meisten, die das nicht tun, gar nicht wissen, wie das zu tun ist. Die Salariatskammer fordert daher, dies auf der Steuerkarte einzutragen und es monatlich bei der Lohnberechnung zu berücksichtigen wie die Wegekosten.
Hürden
Das Problem mit dem Anrecht, das nicht zum Bezug führt, gibt es ebenso bei der Teuerungszulage, die ebenfalls nicht regelmäßig an die Inflation angepaßt wird. Es sieht aber nicht so aus, als ob es der Regierung ein Anliegen wäre, daß alle Anspruchsberechtigten auch in den Genuß der Leistung kommen. Zudem müßten die Grenzen, bis zu denen ein Anspruch besteht, ebenfalls regelmäßig an die Inflation angepaßt werden, damit nicht Leute aus der Anspruchsberechtigung rausfallen beim Erfall der einen und der anderen Indextranche. Das droht ganz besonders 2023 schlagend zu werden mit der Auszahlung der diesjährigen und dann der weiter erfallenden Tranchen.
Als Beispiel brachte Sylvain Hoffmann das Einkommen von 40.000 Euro im Jahr, bei dem der Steuerkredit 696 Euro ausmacht, nach drei Zusatz-Indextranchen aber nur noch 565 Euro, was dann ganz banal eine um die Differenz gesunkene Kaufkraft bedeutet. Leider liegen die Politik-Einkünfte weit über dieser Grenze, weswegen ihnen dieses Problem persönlich unbekannt ist.
Scheitern als Auftrag
Der Regierung müßte aber zumindest klar sein, daß sie krachend gescheitert ist bei ihrer selbst übernommenen Zielsetzung, zwischen 2010 und 2020 die Zahl der Armutsgefährdeten um 6.000 zu verringern, denn diese nahm über den Zeitraum um 58.000 zu. Zwei Jahre später hat sich da nichts zum Positiven verändert, im Gegenteil. Es geht also nicht an, jetzt statt Leistungen Wahlversprechen zu liefern, das Scheitern muß als Handlungsauftrag für sofort gesehen werden.
Da in erster Linie Haushalte mit Kindern von Armutsgefährdung betroffen sind, braucht es eine Revalorisierung des Kindergelds. 10 Prozent Werteverlust – also vier Indextranchen ohne Anpassung – machen 300 Euro pro Kind und Jahr aus. Selbiges gilt für die Teuerungszulage, die Mindestpension und die Zulage fürs Pflegeheim. Letztere steht einfach in keinem Verhältnis mehr zu den gestiegenen Pensionspreisen.
Alleinerziehende brauchen mehr als nur einen Steuerkredit auf der Jahressteuererklärung. Neben dem Eintrag auf der Steuerkarte braucht es dringend Änderungen im Steuertarif der Klasse 1A, wenn schon die versprochene große Steuerreform nicht kommt, denn in dieser Klasse ist die Progression viel zu schnell. Zumindest die müßte abgeflacht werden.
Der Mindestlohn darf nicht einfach betragsmäßig mit dem anderer Länder verglichen werden, da in diesen ein anderes Preisgefüge herrscht. Angesichts der EU-Direktive, die verlangt, er müsse mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns und 60 Prozent des Medianlohns ausmachen, ist er unbedingt nach oben anzupassen. Das ganz besonders auch deshalb, weil das vom Statec ausgerechnete Referenzbudget, das definitiv keinerlei Luxus enthält, über dem Mindestlohn liegt. Da hilft einstweilen auch kein Wahlversprechen, diese Menschen brauchen jetzt Unterstützung.
Damit wird der Regierung ein Spiegel vorbehalten, der keine soziale Politik zeigt im Gegensatz zur Selbstzufriedenheit, die bei jeder Gelegenheit proklamiert wird. Es geht eben nicht an, immer auf die krisenhafte Weltlage zu verweisen, von den breiten Schultern und den schmalen zwar immer wieder zu reden, die breiten Schultern aber nicht mehr belasten zu wollen, was wie im ersten Artikel beschrieben ganz besonders schreiend ist bei den um die Hälfte weniger besteuerten Kapitaleinkünften gegenüber den Lohneinkommen ist.
Fehlinterpretation
Leider übernimmt auch die Salariatskammer das NATO-Narrativ vom Ukraine-Krieg, der im Februar 2022 begonnen habe und der auch für die Preiserhöhungen hierzulande verantwortlich sei. Eigentlich begann dieser Krieg aber bereits 2014, als die Kiewer Putschisten mit Unterstützung von 5 Milliarden US-Dollar die rechtmäßige Regierung der Ukraine gewaltsam beseitigten und mit Gewalt gegen die mehrheitlich russischsprachige Bevölkerung im Donbass vorgingen.
Die Preiserhöhung sind auch nicht die Folge dieses Krieges, sondern sie entstehen aus der Sanktionspolitik, die von der EU auf Befehl der USA erfolgt sind. Diese haben uns von den russischen Rohstoff- und Energielieferungen abgeschnitten.
Wobei die Energiepreise schon 2021 in der EU gewaltig anzogen, allen voran der Gaspreis, weil die EU-Kommission die Preisfestsetzung an der Börse statt in langfristigen Verträgen durchsetzte. Das rückgängig zu machen, müßte unbedingt eine Forderung der Salariatskammer sein!