Luxemburg11. September 2026

Handels- und Firmenregister RCS und Register der wirtschaftlichen Eigentümer RBE

Im Falle von zehntausenden Unregelmäßigkeiten drohen Sanktionen

von Ali Ruckert

Ab dem 21. September 2026 wird das Luxembourg Business Registers – eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft des Staates sowie der Handels- und Handwerkskammer – schrittweise Sanktionen gegen Unternehmen einleiten, die keine oder unvollständige Daten im Handels- und Firmenregister RCS und im Register der wirtschaftlichen Eigentümer RBE eingetragen haben.

Rechtfertigt wird die totale Überwachung mit der Bekämpfung von Kriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, aber in der Praxis setzt diese bürokratische Keule insbesondere viele kleine und mittlere Unternehmen unter hohen Druck, abgesehen davon, dass die demokratische Öffentlichkeit inzwischen keinen Zugang mehr zum Transparenzregister hat, es sei denn, ein »berechtigtes Interesse« kann nachgewiesen werden, was das auch immer heißen mag.

Luxembourg Business Registers teilte am Donnerstag mit, dass nach einer halbjährigen Präventionsphase nun die Sanktionsphase beginnen wird. Im Fadenkreuz der Verwaltung des Luxembourg Business Registers, der Justizbehörden und der Polizei werden 59.465 Akten stehen, die mindestens eine Unregelmäßigkeit aufweisen; in 5.647 Fällen geht es aber um drei bis fünf Unregelmäßigkeiten.

Betroffen sind unter anderen 26.431 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SàRL.) und 9.886 Kapitalgesellschaften (S.A.). Nicht unmittelbar betroffen von der Sanktionsphase sind 6.046 gemeinnützige Vereinigungen (ASBL) sowie Stiftungen, denn für sie gilt gegenwärtig noch eine Präventionsphase.

38.716 der 59.716 festgestellten Unregelmäßigkeiten bestehen darin, dass die Jahresabschlüsse für das erwartete Geschäftsjahr nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht wurden, in 12.747 Fällen wurde die nationale Identifizierungsnummer der natürlichen Person nicht mitgeteilt, während 7.464 Akten angelegt wurden, weil die Anschrift des Gesellschaftssitzes nicht konform war mit dem Nationalregister der Ortschaften und Straßen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass 3.430 der in der Präventionsphase zwischen April und August 2026 versandten 19.440 personalisierten Schreiben nicht zugestellt werden konnten und zurück an den Absender gingen. Das betraf ein Sechstel der Schreiben.

Von Zwangsgeldern
bis zur administrativen Auflösung

Eröffnet werden soll das Sanktionsverfahren gegen 53.337 Gesellschaften, die Unregelmäßigkeiten aufweisen, mit einem Einschreibebrief, bevor die Akte nach 30 Tagen mit einem Warnhinweis versehen wird, bevor die Beanstandungen nach 60 Tagen auf Auszügen und Zertifikaten vermerkt werden.

Nach 70 Tagen können Zwangsgelder bis zu einem Höchstbetrag von 3.600 Euro verhängt werden, und nach einem Jahr erfolgt eine Löschung von Amtswegen, die aber weder zur Auflösung noch zum Verlust der Rechtspersönlichkeit führt. Erfolgt dann immer noch keine Behebung der Unregelmäßigkeit(en), geht die Akte an die Staatsanwaltschaft, und es kann ein Verfahren zur administrativen Auflösung eingeleitet werden.