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Politiker sollen vor Kritik und vor »psychischer Belastung« geschützt werden
Wenn’s mit neuen Gesetzen zum Schutz vor »Desinformation«, »Verächtlichmachung« und Kriegstüchtigkeitsleugnern schnell gehen muß, schaltet sich der deutsche Bundeskanzler auch schon mal selbst ein. Am 27. September schrieb Olaf Scholz (SPD) an die »sehr geehrte Präsidentin« des Bundestags, Bärbel Bas, um auf die Eilbedürftigkeit der neuen gesetzgeberischen Initiative aus dem Hause von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hinzuweisen.
Im vorgelegten Gesetzentwurf geht es um den »Schutz der dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten«, gemeint sind Funktionsträger von der kommunalen Ebene bis hinauf in die Gremien der Europäischen Union. Damit schließt Justizminister Buschmann an die vor allem von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in Gang gesetzte hektische Betriebsamkeit in Sachen Vereinsverbote, Medienverbote, Verfolgung der Palästina-Solidarität und Ahndung NATO-kritischer Friedensfreunde durch Einleitung hunderter Strafverfahren wegen »Billigung von Straftaten« oder »Volksverhetzung« (Paragrafen 140 und 130 des Strafgesetzbuchs) an.
Im 20-seitigen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs ist viel von »Tendenzen« die Rede, die die »Funktionsfähigkeit des Staates und ein gedeihliches Miteinander in der Gesellschaft« mehr und mehr gefährden. Angelehnt an den Straftatbestand des »Stalking« (Nachstellung) sollen die neu formulierten Paragrafen 105 und 106 Strafgesetzbuch (StGB) all jene treffen, die gemeinwohlgefährdend »Entscheidungsprozesse« der Funktionsträger beeinträchtigen.
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