Luxemburg10. August 2022

Die Rentenkasse CNAP im Privatsektor

204.300 Renten in Höhe von insgesamt 5,2 Milliarden Euro ausbezahlt

von Ali Ruckert

Dem Jahresbericht für 2021 der Rentenkasse CNAP ist zu entnehmen, dass im vergangenen Jahr im Privatsektor 204.300 Renten in Höhe von insgesamt 5,2 Milliarden Euro ausbezahlt wurden. Es waren dies 141.748 Altersrenten und vorzeitige Altersrenten, 17.352 Invalidenrenten und 45.180 Hinterbliebenen- und Waisenrenten.

Von den 121.336 Renten, die im Jahr 2005 ausbezahlt wurden, gingen 46.906 an Lohnabhängige, die ihren Wohnsitz im Ausland hatten, 2021 waren es schon 101.369 von 204.300, also fest die Hälfte.

Weit entfernt davon ist das Verhältnis der Rentenbeiträge, die im Jahr 2021 ausbezahlt wurden. Ins Ausland überwiesen wurden Renten in Höhe von insgesamt 1,54 Milliarden Euro, während der Gesamtumfang der von der Rentenkasse in Luxemburg überwiesenen Renten 3,65 Milliarden Euro betrug.

Bei den Altersrenten liegt das gesetzliche Rentenalter bei 65 Jahren, die vorzeitige Altersrente kann man ab dem Alter von 57 beziehungsweise 60 Jahren in Anspruch nehmen.

Bei der Altenrente entsteht ein Anspruch ab dem 65. Lebensjahr, vorausgesetzt der Versicherte hat mindestens 120 Beitragsmonate in der Pflichtversicherung, der Weiterversicherung, der fakultativen Versicherung oder durch Nachkauf von Versicherungszeiten aufzuweisen.

Wer die vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen will, muss bis zum vollendeten 57. Lebensjahr 480 Monate Pflichtversicherung nachwesen. Bei der vorzeitigen Alterspension mit 60 Jahren sind es gleichfall 480 Monate, die über die Pflichtversicherung, die Weiterversicherung, die fakultative Weiterversicherung, den Nachkauf von Versicherungszeiten und Ergänzungszeiten zusammenkommen müssen, wobei mindestens 120 Monate aus der Pflichtversicherung, Weiterversicherung, der fakultativen Weiterversicherung oder dem Nachkauf von Versicherungszeiten stammen müssen.

Innerhalb der vergangenen fünf Jahre stieg die Zahl der Altersrenten und vorzeitigen Altersrenten stark an. 2017 gab es 118.091 solcher Renten, 2019 schon 129.491 und 2021 insgesamt 141.768.

Von den 2.661 Anträgen auf eine Alterspension wurden im vergangenen Jahr 360 abgelehnt, da die Bedingungen nicht erfüllt waren, bei den 6.954 Anträgen auf eine vorzeitige Alterspension waren es deren 1.306.

Sehr viele Invalidenrenten werden abgelehnt

Eine Invalidenrente steht einem Lohnabhängigen zu, wenn seine Arbeitsfähigkeit so gemindert ist, dass er seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Aber auch das nur, wenn er während der letzten drei Jahre vor Beginn der festgestellten Invalidität oder dem Ende des Krankengeldes, Versicherungszeiten von mindestens 12 Monaten nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn die Invalidität auf einen Unfall oder eine anerkannte Berufskrankheit zurückzuführen ist.

In allen Fällen aber unterliegt die Beurteilung der Invalidität der Einschätzung des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung. Und da spielen nicht nur medizinische Umstände eine Rolle, sondern auch Gesetze und politische Vorgaben, die so ausgelegt sind, dass möglichst wenige Lohnabhängige eine Invalidenrente bekommen. Zum Beispiel, indem Berufskrankheiten, die in unseren Nachbarländern längst als solche gelten, hierzulande nicht anerkannt werden.

Bei den Arbeitern gibt es eine Redewendung, die besagt, dass man den Kopf unterm Arm tragen muss, wenn man beim kontrollärztlichen Dienst Gnade finden will.

Angesichts der restriktiven Politik im Bereich der Invalidenrenten ist es nicht überraschend, dass sehr viele Anträge auf eine Invalidenrente verworfen werden.

Im Jahr 2019 wurden von den 3.697 Anträgen 1.686 abgelehnt, weitere 130 wurden von den Antragstellern zurückgezogen. Im Jahr 2021 standen 2.031 bewilligten Invalidenrenten 1.218 Absagen gegenüber. Das Durchschnittsalter der Lohnabhängigen, denen 2021 eine Invalidenrente zuerkannt wurde, betrug im vergangenen Jahr 54,1 Jahre.

Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente haben der überlebende Ehepartner, der überlebende eingetragene Lebenspartner, der geschiedene Ehepartner, der ehemalige eingetragene Lebenspartner, Verwandte oder verschwägerte in direkter Linie oder Seitenlinie bis zum zweiten Grad, sowie Waisenkinder.

38.019 Frauen haben eine Hinterbliebenenrente

2021 wurden 3.190 Hinterbliebenenrenten genehmigt, 295 wurden abgelehnt. Ins Auge sticht die Kluft zwischen der Anzahl der Hinterbliebenenrenten bei Männern und Frauen. Im vergangenen Jahr hatten 38.019 Frauen eine Hinterbliebenenrente, aber nur 3.144 Männer. 4017 Kinder hatten eine Waisenrente.