Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
Wir werden nicht müde an dieser Stelle immer wieder darauf hinzuweisen, dass auf dem Gebiet der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz noch viel zu tun ist. Dies zeigt jedes Jahr die hohe Zahl an Unfällen, die bei der Unfallversicherung gemeldet werden.
Wenn sich auch nahezu 20 Prozent dieser Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen, so sind jedoch nach wie vor die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes sowie die in den Betrieben herrschenden Arbeitsbedingungen die mit Abstand häufigsten Auslöser der gemeldeten Unfälle.
Für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz trägt an erster Stelle das Patronat die Verantwortung. Deshalb ist es mit guten Absichtserklärungen und dem Abdrucken von Broschüren auf Glanzpapier, in denen Schaffende auf Unfallgefahren sowie auf die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen aufmerksam gemacht werden, nicht getan.
Ordnungsgemäße Absicherungen von Baustellen dürfen beispielweise nicht nur auf bunt gemalten Bildern zu sehen sein, es muss sie »um Terrain« auch in Wirklichkeit geben. Was aus Kostengründen vielfach nicht der Fall ist. Gleiches gilt für Lärmbekämpfung, Schutzkleidung, optimale Beleuchtung, Schutz gegen Hitze, Kälte und Feuchtigkeit sowie für die Bereitstellung von Werkzeug, die in allen Punkten den Sicherheitsnormen zu entsprechen haben. Eine Aufzählung, die man im Sinne der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz problemlos fortzusetzen könnte, und welche die Defizite in vielen Betrieben in noch größerem Ausmaß schamlos aufdecken würde.
Von den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ganz zu schweigen. Eine gesetzliche Regelung gegen Überbelastung, Stress, Druck oder Mobbing gibt es nicht – obwohl eindeutig nachgewiesen ist, dass diese Faktoren allesamt gesundheitsschädigend sind. Die Einführung solcher Regelungen würde allerdings beim Patronat mit Sicherheit auf Widerstand stoßen. Sie würden nämlich ohne Zweifel viele Konfliktpunkte mit dem vielerorts herrschenden Personalmangel und der immer größer werdenden Flexibilität und Deregulierung der Arbeitszeitorganisation aufweisen.
Große Befürchtungen brauchen die Unternehmer allerdings nicht zu haben, da ihnen im »Marienland« Luxemburg bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen kaum gehörig auf die Pfoten gehauen wird. Gepfefferte finanzielle Strafen, die eventuell zu einem Umdenken veranlassen könnten, sind so gut wie ausgeschlossen. Schließlich muss die Politik ja darauf achten, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmer nicht in Gefahr gerät.
Da ist es schon einfacher, bei Unfällen nach eventuellem menschlichem Versagen zu forschen, um so mit dem Finger auf das schwächste Glied zeigen zu können – also auf das Unfallopfer –, statt dem Patronat fehlende Investitionen in die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nachzuweisen. Investitionen, zu welchen die Unternehmer, unter Androhen von gesalzenen Geldstrafen, gesetzlich verpflichtet werden müssten.
Von größter Notwendigkeit bei der Bekämpfung von Arbeitsunfällen wäre auch, die Befugnisse von Personal- und Sicherheitsdelegierten beim Ausüben ihrer Tätigkeit auszuweiten. Denn die besten Absichten und Gesetze zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz taugen nichts, wenn man den »um Terrain« tätigen Personalvertretern nicht die Möglichkeit gibt, alles zu unternehmen, damit von Patronatsseite sämtliche Sicherheitsvorkehrungen auch strikt eingehalten werden.
gilbert simonelli