Kaleidoskop13. Dezember 2024

»Null Toleranz« bei Drogen am Steuer

Italien macht Telefonieren am Steuer richtig teuer

von dpa/ZLV

Rom – Zu schnell gefahren, Handy am Steuer, ein Glas zu viel: Beim nächsten Italien-Urlaub kann das richtig teuer werden. An diesem Samstag treten in in Italien neue Bußgeldregeln in Kraft. So müssen Autofahrer künftig mindestens 250 Euro zahlen, wenn sie sich mit dem Smartphone in der Hand beim Telefonieren oder Chatten erwischen lassen. Für Wiederholungstäter kann sich die Strafe auf bis zu 1.400 Euro und drei Monate ohne Führerschein erhöhen.

Mit den neuen Regeln will die Regierung Italiens hohe Zahl von mehr als 3.000 Verkehrstoten pro Jahr senken. Im statistischen Mittel bedeutet dies 52 Verkehrstote auf eine Million Einwohner – deutlich mehr als in anderen großen EU-Ländern wie Deutschland (34), Spanien (38) oder Frankreich (48). Die Änderung der Straßenverkehrsordnung gilt selbstverständlich auch für Ausländer.

Betroffen sind auch für die Nutzer von E-Scootern, die vor allem bei jüngeren Touristen in Städten wie Rom oder Florenz sehr beliebt sind. Wer ohne Helm durch die Gegend rollt, ist mit 50 Euro dabei. Noch mehr kostet es, wenn Blinker, Bremslichter oder Nummernschild fehlen – auch bei gemieteten Rollern. Besonders hart soll die Polizei künftig durchgreifen, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind. In Italien liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille: Wer auch nur etwas mehr intus hat, riskiert fast 2.200 Euro Bußgeld und sechs Monate ohne Führerschein. Bei mehr als 0,8 Promille wird es deutlich teurer, bei mehr als 1,5 Promille drohen sogar sechs Monate Gefängnis.

Bei Drogeneinfluß soll künftig »null Toleranz« (Verkehrsminister Matteo Salvini) gelten. Wer erwischt wird, dem drohen im äußersten Fall drei Jahre ohne Führerschein. Ausnahmen gelten nur, wenn Rauschgift aus medizinischen Gründen benutzt werden darf. So hart bestraft wie nie zuvor wird auch, wer zu schnell unterwegs ist: Schon wer mit zehn Kilometern pro Stunde zu viel geblitzt wird, muß mit 173 Euro Bußgeld rechnen.

Neu ist auch, daß beim Überholen von Radfahrern 1,50 Meter Abstand gehalten werden muß. Härtere Strafen gelten auch beim Parken auf Behinderten-Parkplätzen.