Bis zu 8.140 Kurzarbeiter im November
Im November darf in 85 Betrieben kurzgearbeitet werden. Davon sind laut einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums vom Mittwoch bis zu 8.140 Vollzeitstellenäquivalente (emplois temps-plein, ETP) betroffen, die sich im nächsten Monat auf größtenteils erhebliche Lohneinbußen einstellen müssen.
Insgesamt hätten 103 Betriebe für November Kurzarbeit beantragt, das seien zwei mehr als im Oktober gewesen. Von den durch das aus Vertretern der Regierung, des Patronats und der Gewerkschaften zusammengesetzte Konjunkturkomitee auf seiner Sitzung am Dienstag positiv beschiedenen Anträgen seien 60 – also sieben von zehn – »konjunkturell bedingt«. Als »strukturell bedingt« wurden 16 Anträge eingestuft, weshalb sie mit einem Plan zum Beschäftigungserhalt einhergehen. Weitere neun Anträge seien durch »wirtschaftliche Abhängigkeit« begründet.
Neuerdings wird auch bilanziert, in welchen Unternehmen vor drei Monaten tatsächlich kurzgearbeitet wurde: Die Betriebe haben zwei Monate Zeit, um die tatsächlich nicht geleisteten Arbeitsstunden mit der Adem abzurechnen. Im Juli, als ebenfalls 85 Genehmigungen erteilt wurden, waren es demnach 48 Betriebe, in denen insgesamt 1.523 Schaffende für zusammen 62.104 Stunden auf Kurzarbeit gesetzt waren. Zur Finanzierung der Kurzarbeit im Juli seien 1,4 Millionen Euro aus dem Beschäftigungsfonds gekommen. Das ist noch immer rund doppelt so viel wie die staatlichen Aufwendungen zur Subventionierung der Kurzarbeit vor der Coronapandemie.
Außerdem verlängerte das Konjunkturkomitee einen Plan zum Beschäftigungserhalt, lehnte einen neuen Sanierungsplan ab und akzeptierte zwei Vorruhestandsregelungen für insgesamt 65 Schaffende, an deren Kosten sich der Staat finanziell beteiligt. Und schließlich wurde ein Antrag auf Steuerbefreiung für freiwillige Abfindungen gutgeheißen, der 38 Schaffende betrifft.
