Aus den Betrieben17. Januar 2024

Private Busunternehmen

Warum wurde der neue sektorielle Kollektivvertrag bisher nicht unterzeichnet?

von Ali Ruckert

Inzwischen sind es vier Monate, dass die Gewerkschaften OGBL und LCGB und die Patronatsvereinigung FLEAA ein Grundsatzabkommen über einen sektoriellen Kollektivvertrag unterzeichneten. Anschließend trafen sie im Rahmen einer Arbeitsgruppe zusammen, um sich über den genauen Wortlaut des Kollektivvertrags zu einigen.

Diese Arbeiten waren im Dezember 2023 abgeschlossen, allerdings warten die Beschäftigten aus dem Bereich der privaten Busunternehmen bis heute vergebens auf den Kollektivvertrag. Der Grund: im Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten herrscht Funkstille, so dass der sektorielle Kollektivvertrag nicht von den Gewerkschaften und der Patronatsvereinigung unterzeichnet werden kann.

Mobilitätsministerin überfordert?

DP-Ministerin Juriko Backes wird in ihrer Funktion als Armeeministerin offenbar so stark in Anspruch genommen von der Pleite des zweiten, extrem teuren Militärsatelliten Luxseosys, der voraussichtlich erst 2025 von einer Trägerrakete auf Orbit gebracht werden kann, dass sie nicht mitbekommen hat, dass der sektorielle Kollektivvertrag für die Beschäftigten der privaten Busunternehmen eigentlich seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft sein müsste.

In einem Brief an die Patronatsvereinigung, der als Kopie an das Mobilitätsministerium ging, forderte der OGBL kürzlich eine schnelle Reaktion, damit die im Kollektivvertrag festgehaltenen Verbesserungen ohne weitere Verzögerungen rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten können. Das gleiche tat auch der LCGB.

Erinnern wir daran, dass in den Verhandlungen wirkliche soziale Fortschritte erzielt werden konnten, auch wenn nicht alle vom OGBL und seinen Delegierten geforderten Ver­bes­serungen durchgesetzt wer­­den konnten.

Zu dem Erreichten zählt die Zahlung eines 13. Monatslohns, die Einführung von Essensgutscheinen in Höhe von 10,80 Euro pro Amplitude von sechs Stunden oder mehr, 4 zusätzliche freie Tage, eine Verbesserung bei den unbezahlten Pausen, ein Ausgleich in Form einer Prämie für den 6. Arbeitstag für Busfahrer, die Begrenzung auf maximal sechs Amplituden zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer von Kleinbussen und die direkte Auszahlung von Überstunden, die zehn Prozent der monatlichen Arbeitszeit überschreiten.