Mann nach Todesfahrt in Belgien wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Gegen den Fahrer der Todesfahrt in Belgien ist Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge im Rahmen eines Verkehrsunfalls erhoben worden. Es sei ein Haftbefehl gegen den 34-Jährigen erlassen worden, berichtete am Dienstag die belgische Nachrichtenagentur Belga unter Berufung auf die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, daß der Mann unvorsichtig gefahren sei, aber keine Tötungsabsicht hatte. Er gab unterdessen zu, deutlich zu schnell gefahren zu sein.
In Strépy-Bracquegnies im Süden Belgiens war ein Auto am Sonntag während einer Karnevalsveranstaltung in eine Menschenmenge gerast. Es gab sechs Tote. Bereits am Sonntag sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, es gebe keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Todesfahrer mittlerweile zugegeben, deutlich zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Der Sender VRT berichtete, er habe ausgesagt, in der Tempo-50-Zone etwa 90 km/h gefahren zu sein. Kurz vor dem Aufprall habe er aber gebremst, was Aufnahmen einer Überwachungskamera bestätigten. Nach dem Aufprall fuhr der Fahrer eigenen Angaben zufolge wegen des dabei erlittenen Schocks noch mehrere Hundert Meter weiter. Den Ermittlern zufolge war er angetrunken. Der Blutalkoholwert habe nur knapp über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert gelegen.
Der 32-jährige Beifahrer ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt worden. Er sei zunächst unter Auflagen auf freien Fuß gekommen. Die Ermittler betonten gestern, die Anklagegründe könnten sich im Laufe der Ermittlungen noch ändern. Sie beruhten auf den bislang erzielten Erkenntnissen.