Herkunftsländer von Honig müssen auf die Verpackung
Auf den Verpackungen von Honig muß künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich Unterhändler der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments in der Nacht zu Mittwoch, geht aus Angaben des Parlaments und der EU-Staaten hervor. Bei Honigmischungen müsse bislang nur angegeben werden, ob er aus der EU stamme oder nicht. Auch wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern sei, müsse künftig angegeben werden. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen EU-Parlament und Mitgliedstaaten sie noch formell absegnen. Das gilt als Formsache.
Die EU-Staaten betonten, daß einzelne Länder entscheiden könnten, daß die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch abgekürzt werden.
Zudem soll es neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen künftig als »zuckerreduziert« gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.