Selbstherrlichkeit und Machtlosigkeit
In schon gewohnter Selbstherrlichkeit hat das selbsternannte »Europäische Parlament«, das nur einmal pro Monat für ein paar Tage an seinem eigentlichen und vertraglich festgeschriebenen Sitz im französischen Straßburg tagt, am Dienstag zum ersten Mal seinen »Europäischen Verdienstorden« vergeben. In erster Linie geehrt wurden verdiente Antikommunisten, NATO-Kriegshelden und notorische Rußlandhasser, die sich seit dem Schuman-Plan von 1950 um das Zustandekommen des kapitalistischen Staatenbundes verdient gemacht haben.
In der rund anderthalb Stunden währenden Selbstbeweihräucherung im Straßburger Plenarsaal beklagte jedoch selbst die für ihr Lebenswerk mit dem »European Order of Merit« ausgezeichnete ehemalige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, die eklatante Kluft zwischen den Heilsversprechen von Frieden, wirtschaftlichem Wohlstand und Demokratie, mit denen die EU einst gegründet wurde, und ihrer heutigen Lage: »Um ehrlich zu sein: Von diesen Versprechen sind wir weit entfernt.«
Doch wie der schon seit 1988 vom EU-Parlament verliehene Sacharow-Preis zeigt, geht sein Anspruch weit über den Staatenbund hinaus. Indem zuvörderst Personen oder Organisationen aus Belarus, Rußland, China, Kuba (bzw. Miami) oder Venezuela, die sich nach Auffassung der EU-Abgeordneten für Menschenrechte und Meinungsfreiheit einsetzen, den mit schlappen 50.000 Euro dotierten Preis bekommen, unterstreicht das EU-Parlament Jahr für Jahr seinen Anspruch, die moralische Instanz der Welt zu sein.
In scharfem Kontrast dazu stehen allerdings die demokratischen Kompetenzen der anmaßenden Preisverleiher. Das fängt schon damit an, daß sie die allmächtige EU-Kommission und ihre Spitze nicht frei bestimmen können. Das Vorschlagsrecht liegt bei den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die eine ihnen genehme Person auskungeln; die Deputierten können sie allenfalls ablehnen, müssen dann aber einen der nächsten Vorschläge schlucken.
Keine Spur von Souveränität ihres »Parlaments« auch beim Gesetzgebungsverfahren der EU. So kann es keine Gesetzesvorhaben einbringen – das darf nur die Kommission. Dann muß es die EU-Gesetze mit dem Rat der Mitgliedstaaten abstimmen. Der kann zwar theoretisch überstimmt werden, doch dazu müßte das entlang parteipolitischer und nationalstaatlicher Interessen zersplitterte EU-Parlament geschlossen auftreten.
Weil das nicht möglich ist, greift man in Brüssel ständig zum »Trilog«. Das sind in der Regel äußerst langwierige Verhandlungen, in denen sich Vertreter von Kommission, Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten, in denen die jeweiligen Regierungen sagen, wo es langgeht, auf einen Kompromiß einigen. Bei der (noch immer auf sechs Monate begrenzten) Übernahme der Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger, die ihre Anstellung in einem anderen Mitgliedsland verloren haben, durch das Land, in dem sie zuvor sozialversichert gearbeitet haben, dauerte der »Trilog« mehr als zehn Jahre.
Anders verhält es sich noch nicht einmal beim Budgetrecht, das in bürgerlichen Demokratien als »Königsrecht« gepriesen wird: Das EU-Parlament muß auch das Budget des Staatenbundes mit dem Rat – also vor allem den Führungsmächten Deutschland und Frankreich – abstimmen. Zwar hat es theoretisch das letzte Wort. In der Praxis aber zieht es gegenüber Berlin, Paris und vielleicht noch Rom, Warschau und Madrid verläßlich den Kürzeren.
Doch durchsetzungsfähig ist das EU-Parlament auch nicht mit seinen Resolutionen, mit denen es den Rest der Welt so gerne belehrt: Bindend sind sie für niemanden. Das »Europäische Parlament« mag kläffen, beißen kann es nicht.

