Schon mal was von einer Index-Vorschußtranche gehört?
Am 1. Juni wurden alle Löhne, Renten und Sozialleistungen wie das Kindergeld und das Arbeitslosengeld um 2,5 Prozent an die Preisentwicklung angepasst. Laut Gesetz ist eine solche Anpassung fällig, wenn der halbjährige Durchschnitt des Verbraucherpreisindex den vorigen Bezugswert um 2,5 Prozent überschreitet.
Allerdings handelt es sich im eigentlichen Sinn nicht um eine Erhöhung, wie das gerne in der regierungsnahen Presse breitgetreten wird, sondern um eine schlichte Anpassung an die Preisentwicklung seit der vorangegangenen Indextranche.
Daher ist es auch eine Irreführung der Öffentlichkeit, wenn im »Wort« behauptet wird, jetzt müsse manch Unternehmen seine Preise anpassen, um die Zusatzkosten aufzufangen. In Wirklichkeit erfolgen erst die Preiserhöhungen durch die Unternehmen, die dann zur Folge haben, dass mit viel Verspätung auch Löhne und Renten an deren Preiserhöhungen angepasst werden.
Zwischendurch aber geht die Kaufkraft der Schaffenden und Rentner infolge der schleichenden Preiserhöhungen Monat für Monat zurück.
Der Kaufkraftverlust ist heute umso größer, als im Laufe der Jahrzehnte die Löhne und Renten nicht mehr in dem Monat angepasst werden, in denen der Index-Bezugswert überschritten wird, sondern erst einen Monat später. Andernfalls müssten heute die Löhne und Renten bereits im Mai und nicht erst im Juni um 2,5 Prozent angepasst werden. Gewinner sind das Patronat und der Staat, die dadurch Millionen einsparen.
Hinzu kommt, dass seinerzeit CSV und DP die Vorschuss-Indextranche von 1,5 Prozent, die dazu diente, den Kaufkraftverlust zwischen zwei Indextranchen abzufedern, abschafften, und die LSAP, anders als sie es versprochen hatte, sie nicht wieder einführte.
Ohnehin wird der Kaufkraftverlust, den die Lohnabhängigen durch die Preiserhöhungen erleiden, nicht in vollem Umfang kompensiert, da die Gewichtung der Waren und Dienstleistungen im Index-Warenkorb auf dem Verbrauch eines »statistischen »Durchschnittshaushalts« basiert. Das hat zur Folge, dass die Bezieher von kleinen Einkommen besonders dann, wenn die Lebensmittelpreise rasanter steigen als die Inflation – was in den vergangenen Jahren immer wieder der Fall war –, einen zusätzlichen Rückgang ihrer Kaufkraft hinnehmen müssen, der eben nicht durch den Index kompensiert wird. Denn statistisch ist nachgewiesen, dass Haushalte mit niedrigerem Einkommen prozentual deutlich mehr von ihrem Einkommen für Lebensmittel und Grundnahrungsmittel ausgeben, als die Besserverdienenden. Oft sind sie es auch, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens an Miete ausgeben.
Die Kommunisten sind der Ansicht, dass den Schaffenden und Rentnern, und insbesondere den Beziehern von Mindestlöhnen und Mindestrenten viel geholfen wäre, wenn erstens die Löhne und Renten wieder in dem Monat an die Preisentwicklung angepasst würden, in dem eine Indextranche erfällt, wenn zweitens die Vorschußindextranche wieder eingeführt würde, und wenn drittens, sollten die notwendigen Abänderungen im Indexwarenkorb kurzfristig nicht möglich sein, zumindest eine einmalige Teuerungszulage an die kleinen Lohn- und Rentenbezieher ausbezahlt würde, um deren Kaufkraft zu stützen.
Aber aus Erfahrung weiß man, dass die Regierungen bisher immer nur schnell bei der Hand waren, wenn es galt, den Index zu manipulieren statt ihn zu verbessern.

