Wo bleibt der Umweltschutz?
Sonderbares Windkraft-Geschäftsmodell
Waren Windkraftanlagen am Anfang 60 Meter hoch, so blieb das Fundament entsprechend wenig umfangreich, und auch die tragende Säule hatte lange nicht das Gewicht, das heutige 160-250 Meter hohe Anlagen haben. Das bedingte anfangs wenig anspruchsvolle Zugangswege, während diese nun für Schwerverkehrssondertransporte ausgelegt werden müssen.
In anderen Worten heißt das, es ist unmöglich geworden, diese über normale Feldwege fahren zu lassen. Es müssen also nun auch die Zufahrtswege ordentlich befestigt werden. Das bedingt zum einen direkt höhere Kosten, zum anderen aber auch zur Absicherung des Grundeigentümers extrem gestiegene Pachtkosten. Dies ist gar nicht anders möglich, denn der läuft das Risiko, am Ende den Stahlbeton und jede Bodenversiegelung bei den Zufahrtswegen auf eigene Kosten beseitigen müssen, sollte am Ende der Subventionslaufzeit, wenn am selben Standort keine neue Anlage hinkommen und die Betreiber-GesmbH vorsorglich in Pleite gehen. Zwar ist eine Bürgschaft für den Rückbau, der spätestens drei Jahre nach der endgültigen Aufgabe der Anlage fertig sein muß, Pflicht, doch die reicht nur für einen Bruchteil der Kosten.
In Deutschland sind nun schon findige Großgrundbesitzer auf den Trick verfallen, Standort und Zufahrtswege ebenfalls in eine gering kapitalisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung auszugliedern, womit sie dann zwar noch riskieren, diesen Grundstücksanteil an die öffentliche Hand zu verlieren, die dann die Sanierungskosten tragen muß, weil die dann nicht mehr auf sie entfallen, weil die entsprechende GesmbH ebenfalls pleite geht.
Egal wie bedeuten diese Kosten, daß Windstrom nie günstig werden wird, weil wegen des Subventionsmodells nie abgeschriebene Anlagen weiterproduzieren. Das wäre zwar problemfrei möglich nach 15-20 Jahren, wird aber betriebswirtschaftlich als nicht profitabel angesehen, weswegen die Anlage dann durch eine größere ersetzt oder eben stillgelegt wird.
Gar nicht CO2-frei!
Dabei sind die Mengen Beton und Bewehrungsstahl in so einem Fundament durchaus beachtlich. Für einen 134 m hohen Turm, was mit den Rotoren dann 199 m ausmacht, wurden etwa im hessischen Felsberg im Jahre 2016 satte 650 Kubikmeter Beton in die Schalung gegossen, in der zuvor 87 Tonnen Bewehrungsstahl verlegt worden waren. Darauf kam ein 78 Meter hoher Betonturm, auf den ein circa 50 Tonnen schweres Stahlrohr aufgesetzt wurde. Darauf kommt erst der sogenannte Adapter mit den Rotorflügeln.
So lange Beton und Stahl nicht CO2-frei erzeugt werden, ist damit der Windstrom genauso wenig CO2-frei wie der in der EU plötzlich als grün erklärte Atomstrom. Denn die Erzeugung einer Tonne Zement geht heute einher mit einer Tonne CO2, bei einem Mischungsverhältnis von Zement und Kies für Beton von 1 zu 4 führt das pro Tonne Beton zu 200 kg CO2, und es werden da gar viele Tonnen Beton benötigt, vom Stahl gar nicht zu reden. Pro Tonne Stahl fallen aktuell rund 1,5 Tonnen CO2 an in der EU.
Die Fläche, auf der die Anlage steht, aber auch die Fläche der Zufahrtswege fällt jedenfalls aus für die Land- oder Forstwirtschaft, unabhängig vom Risiko der beachtlichen Kosten des Rückbaus mitsamt Entfernung und Entsorgung von Stahlbeton, Stahlrohren und aus mehreren Bestandteilen zusammengefügten Rotorblättern. Wobei über die Magnete in den Generatoren auch noch zu reden sein wird, in die höchst unterschiedliche und zum Teil hoch seltene Materialien einfließen.
Es wäre gelogen zu behaupten, es gäbe bereits perfekte Recyling-Verfahren für alles, was da so anfällt. Es ist daher auch absolut unmöglich heute zu bewerten, was in etwa an Kosten auf einen dafür in 20 Jahren zukommen.
Für wen macht das Sinn?
Spätestens hier stellt sich die Frage, was der volkswirtschaftliche Sinn des Spiels ist. Betriebswirtschaftlich ist es wohl möglich für den Grundstückseigentümer seinen Gewinn mit der Pacht zu machen, wobei der Betreiber das als Kapitalanlage mit öffentlich garantierter Verzinsung ansehen kann, wobei er die Rendite ordentlich erhöht mit einer Pleite, die ihm die Rückbaukosten erspart.
Es darf also gar nicht in Zusammenhängen gedacht werden, um das, wie es jetzt organisiert ist, für volkswirtschaftlich sinnvoll zu erklären, dies umso mehr als die Windstromerzeugung volatil ist, weil der Wind bläst, wenn er will. Das ist absolut nicht steuerbar und bedingt daher weitere Kosten, um die sich der Windkraftanlagenbetreiber nicht kümmert.
Das mindeste, was geändert werden müßte, um eine lange Nutzung der Anlagen über den Abschreibungszeitpunkt hinaus zu erreichen, wäre den Strompreis nicht mehr zu subventionieren und dafür die Anlagensubvention zu erhöhen. Damit wäre das für die Betreiber immer noch eine Kapitalanlageform mit garantierter Verzinsung, aber es würden die Stromverbraucher nicht mehr belastet mit der Windstromsubventionierung, die ja über den Strompreis bezahlt wird.
Erst damit würde Windstrom günstig werden, wobei der Netzausbau, der für viel Windstrom zu leisten ist, den Strompreis während des Ausbaus unweigerlich belasten muß. Denn egal ob der Strom zu Verbrauchern zu leiten ist oder zur Elektrolyse, das aktuelle Fernleitungsnetz ist für die mit den Windkraftanlagen entstehenden Spitzenbelastungen nicht ausgelegt. Genauso wenig wie das Endverteilungsnetz dafür ausgelegt ist, daß jeder Haushalt sein batterie-elektrisches Vehikel aufladet.