Luxemburg16. Juni 2021

Klimaschutzgesetz »ein zahnloser Tiger«? Mouvement Ecologique prüft rechtliche Schritte

von

Am Dienstag meldete sich der Mouvement Ecologique mit einer umfassenden Kritik am luxemburgischen Klimaschutzgesetz zu Wort.

Seitdem das neue Gesetz vor genau 6 Monaten, am 15. Dezember 2020, in Kraft getreten sei, liege noch immer das wesentliche Ausführungsreglement noch immer nicht vor. Ohne dieses Reglement, so Blanche Weber vom Meco, sei das Gesetz jedoch nichts weiter, als ein zahnloser Tiger. Das zentrale Ziel des neuen Gesetzes ist es, CO2-Einsparungen von 55 Prozent bis zum Jahr 2030 und Klimaneutralität bis spätestens 2050 festzuschreiben. Allerdings seien gar keine Ziele für die jeweiligen Sektoren, wie Wirtschaft, Transport, Wohnen, Abfall- oder Landwirtschaft festgesetzt worden.

Dies habe damit zu tun, daß es innerhalb der Regierung nachwievor keine Einigkeit über die Beiträge der einzelnen Sektoren gebe. Viel Zeit also, die mit Blick auf das zehnjährige Zeitfenster des Pariser Klima-Abkommens verloren geht.

Interessant an der ganzen Sache: Am Ende dieses Jahres muß die Regierung, dem Gesetz folgend, eine Analyse anstrengen, ob die einzelnen Sektoren ihre (nicht festgelegten) jeweiligen Einsparungsziele erreichen konnten. Noch interessanter die Bestimmung 4 des Artikel 5 dieses Gesetzes, welcher besagt, daß wenn ein Sektor sein (nicht festgehaltenes) Ziel nicht erreicht, mit einem anderen Sektor verhandelt werden soll, dessen Ziele zu übernehmen.

Doch nicht nur die Zielvorgaben fehlen noch immer im Gesetz, auch der vorgesehene wissenschaftliche Beirat oder das zivilgesellschaftliche Begleitgremium seien bisher vakant.

Der Mouvement Ecologique erklärte, durchaus anerkennen zu wollen, daß mit dem Klimapakt 2.0 bereits Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes in die Wege geleitet worden seien, was jedoch in keiner Weise ausgleichen könne, daß die Regierung in Sachen Klimaschutzgesetz bisher nichts zuwege gebracht habe.

Die Politik müsse endlich klären, welche Sektoren welchen Beitrag zur CO2-Einsparung beitragen müssen, denn durch »guten Willen« seien diese Einsparungsziele nicht erreichbar.

Der Mouvement Ecologique dränge darauf, daß seitens der Regierung noch vor den Sommerferien ein Entwurf des eingangs erwähnten Ausführungsreglements vorgelegt, diskutiert und verabschiedet werde. Die Zeit dränge und aus diesem Grund habe man bereits eine erste juristische Analyse angestrengt, um zu klären, ob eine weitere Verzögerung wegen Nichteinhaltung der Klimaziele vor Gericht geklärt werden könne. Aufgrund der positiv ausgefallenen Analyse erwäge man nun, die erwähnten rechtlichen Schritte einzuleiten.