Es kreißte der Berg und gebar eine Maus
Mit dem Sprichwort »Es kreißte der Berg und gebar eine Maus« lassen sich die von der CSV/DP-Regierung angekündigten Änderungen bei der Grundsteuer und die Einführung einer »Mobilisierungsteuer« vortrefflich zusammenfassen.
Die Reform der Grundsteuer ist seit langem überfällig, aber ob die neuen Kriterien – das Baupotential der Fläche nach dem Allgemeinen Bebauungsplan, die Distanz zur Hauptstadt, die Größe der Parzelle und die bereits vor Ort angebotenen kommunalen Dienstleistungen – tatsächlich dazu führen werden, dass die Grundsteuer »fairer und transparenter« wird, darf bezweifelt werden.
Mit »Fairness« hat es ganz gewiss nichts zu tun, wenn die Gemeinden den Hebesatz der Steuer selbst festlegen dürfen, so dass – wie das bereits bei der Gewerbesteuer der Fall ist – reiche Gemeinden ihn möglichst niedrig ansetzen dürften, um sich Vorteile zu verschaffen, abgesehen davon, dass die Änderungen erst 2030 in Kraft treten sollen.
Das soll auch der Fall sein für die angekündigte »Mobilisierungsteuer«, von der behauptet wird, mit ihr werde die Spekulation bekämpft, worüber selbst die Hühner lachen.
Der Regierung zufolge gibt es gegenwärtig insgesamt 3.200 Hektar bebaubare Grundstücke, auf denen bis zu 125.000 Wohnungen gebaut werden könnten, allerdings werden davon 750 Hektar noch immer landwirtschaftlich genutzt.
Hinzu kommt, dass auch für die verbleibenden 2.450 Hektar, für deren schnelle Bebauung ohnehin die Bauarbeiter fehlen würden, wiederum zahlreiche Ausnahmen gelten, die dazu führen, dass keine »Mobilisierungsteuer« zu zahlen ist, beziehungsweise ein Abschlag zugestanden wird. Das trifft zu, wenn Bauland für Kinder bis zum Alter von 35 Jahren zurückgehalten wird, oder bei Grundstücksübertragungen an Kinder. Selbst wenn Grundstücke zehn oder mehr Jahre später nicht an die Kinder gehen, sondern an andere Interessenten profitbringend verkauft werden, sind die Abschläge nicht zurückzuzahlen. Spekulanten werden das lieben.
Bezweifeln darf man auch, ob die »Mobilitätssteuer« tatsächlich dazu führen wird, dass die Spekulation mit Bauland generell eingedämmt werden kann, denn wenn der Wertzuwachs von Immobilien über Jahre höher ausfällt als die Höhe der »Mobilitätssteuer«, werden die wenigen großen und die vielen kleinen Spekulanten ihr brachliegendes Bauland kaum verkaufen, damit darauf bezahlbare Mietwohnungen entstehen können. Genau das hatte die KPL bewogen, eine Spekulationssteuer zu fordern, die dem Wertzuwachs entspricht.
Ganz im Sinne der Baulandspekulanten ist natürlich auch, dass sie bis 2030 überhaupt keine Steuer zu zahlen haben. Das gilt auch für die Spekulanten, die ihr Geschäft mit leerstehenden Wohnungen betreiben, denn das Leerstandgesetz wurde zeitlich verschoben, und gegenwärtig ist nicht abzusehen, ab wann und in welcher Höhe leerstehende Wohnungen besteuert werden sollen.
Das Getöse um die »Mobilisierungssteuer« wird es der Regierung immerhin erlauben, kurzzeitig den Eindruck zu erwecken, ihr sei es ernst mit der Bekämpfung der Wohnungskrise. Die »Bekämpfung« der Spekulation mit homöopathischen Dosen à la »Mobilisierungsteuer« wird allerdings im Wohnungsbau keine Zeitenwende herbeiführen.
Da die Regierung ausschließlich Maßnahmen ergreifen will, die erst nach Jahren in Kraft treten und nicht allzu weh tun werden, werden die Spekulanten auch weiterhin günstige Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen erlauben werden, sich mit der Wohnungsnot eine goldene Nase zu verdienen.