Aus den Betrieben02. August 2022

Bonus wegen des Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst und zahlreiche Verbesserungen

Kollektivvertrag für die 9.000 Beschäftigten aus dem Krankenhaussektor unterzeichnet

von Ali Ruckert

Nach langwierigen Verhandlungen, die mehr als zwei Jahre dauerten, unterzeichneten die Gewerkschaften OGBL und LCGB am 29. Juli einen neuen Kollektivvertrag mit der Föderation der Krankenhäuser (FHL) für die 9.000 Beschäftigten aus dem Krankenhaussektor.

Im vergangenen Jahr war bereits am 31. März eine Zwischenvereinbarung unterschrieben worden, mit der die Interessenvertreter der Lohnabhängigen aus dem Krankenhausbereich unter Federführung des OGBL unter anderem drei Prämien von 2,3 Prozent für 2018, 3,74 Prozent für 2019 und 3,53 Prozent für 2020 und eine Erhöhung der Löhne des Reinigungspersonals um 9,1 Prozent durchgesetzt hatten.

Mit dem neuen Kollektivvertrag, der vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gilt, erhalten die Beschäftigten endlich auch, rückwirkend für das Jahr 2021, einen Bonus von 3,08 Prozent, der die Auswirkungen des Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst auf den Krankenhaussektor widerspiegelt.

Mit dem Kollektivvertrag verankert wurde eine Erhöhung der Bereitschaftsdienstzulage von 0,4276 auf 0,8552 Euro (Index 100), eine lineare Erhöhung der Laufbahnen C2, C3 und C4 um 5 Indexpunkte, die Abschaffung der Laufbahn C1 für Beschäftigte mit manuellen Fähigkeiten ohne Abschluss und deren Eingliederung in die um 5 Indexpunkte aufgewertete Laufbahn C2, die Anrechnung von 100 Prozent der SAS-Laufbahn und der Laufbahn des öffentlichen Dienstes für Beschäftigte, die  ab dem 1. Januar 2022 eingestellt werden).

Festgehalten wurde zudem eine automatische Anerkennung von 100 % des Dienstalters für die Jahre der Spezialisierung im Anschluss an die in Luxemburg anerkannte Ausbildung zum Krankenpfleger für allgemeine Pflege, die Anerkennung des Mastergrades für Physiotherapeuten mit einem Masterabschluss oder einem gleichwertigen, vom Ministerium für Hochschulbildung und Forschung zertifizierten Niveau und Neueinstufung in die Laufbahn C10 für Physiotherapeuten mit Masterabschluss, sowie die Anerkennung des Abschlusses von pharmazeutisch-technischen Assistenten und deren Neueinstufung in die Laufbahngruppe C6.

Die Gewerkschaften OGBL und LCGB und die Patronatsvereinigung FHL einigten sich außerdem auf eine Reihe von Verbesserungen, die, wie es in der Mitteilung der Vertragspartner heißt, dazu beitragen sollen, »allen Beschäftigten ein besseres Gleichgewicht zwischen Privat- und Berufsleben zu ermöglichen«.

Dazu zählen eine Erhöhung des Ausgleichsurlaubs für Lohnabhängige, die Nachtarbeit leisten (1 Tag Urlaub pro 160 Stunden Nachtarbeit, statt wie bisher 304 Stunden), eine Ausweitung des Sozialurlaubs, eine Regelung der Telearbeit, sowie die Einführung einer stufenweisen Vorruhestandsregelung auf Betriebsebene, die es den Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeitszeit am Ende ihres Berufslebens schrittweise zu reduzieren.

Festgehalten wurde auch, dass die Beschäftigten bis zu 900 Überstunden akkumulieren dürfen, um sie später auf Anfrage, möglicherweise sogar kumuliert, abzurufen.

Bei den Bereitschaftsdiensten wird der Schwellenwert 1 (Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz innerhalb von 10 Minuten) schrittweise bis 2024 abgeschafft. In den Kollektivvertrag eingeschrieben wurden auch Schutzmaßnahmen gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz, sowie das Recht auf Abschaltung.