Österreich entschädigt verfolgte Homosexuelle
Die österreichische Regierung will Wiedergutmachung für die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen leisten. Personen, die in der Vergangenheit wegen mittlerweile aufgehobener Strafrechtsparagrafen ins Visier der Justiz geraten waren, sollen rehabilitiert und entschädigt werden, kündigte die grüne Justizministerin Alma Zadic am Montag an.
Bis zu einer Strafrechtsreform im Jahr 1971 waren gleichgeschlechtliche Handlungen in Österreich generell verboten. Auch danach blieben noch einige Strafbestimmungen aufrecht. Erst 2002 wurde der letzte dieser Paragrafen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Künftig sollen Betroffene für jedes aufgehobene Urteil 3.000 Euro und für jedes angefangene Jahr in Haft 1.500 Euro erhalten. Außerdem werden laut Zadic 500 Euro für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren ausbezahlt. Insgesamt stehen 33 Millionen Euro für geschätzt 11.000 Betroffene zur Verfügung.

