Aus den Betrieben06. Februar 2025

Neuer Kollektivvertrag beim Tankstellenbetreiber Circle K Exploitation

von Ali Ruckert

Zusammen mit der Geschäftsführung von Circle K Exploitation Luxembourg unterzeichneten die Gewerkschaften LCGB und OGBL am 3. Februar 2025 einen neuen Kollektivvertrag für die 450 Beschäftigten des Tankstellenbetreibers.

Circle K Exploitation Luxembourg ist ein Gemeinschaftsunternehmen des französischen Konzerns TotalEnergies und der kanadischen Gruppe Couche-Tard. Die Franzosen halten 40 Prozent der Aktien, die Kanadier 60 Prozent.

Für die Übernahme des Tankstellennetzes von TotalEnergies in Deutschland und den Niederlanden sowie einer Mehrheitsbeteiligung von 60 Prozent an den Tankstellen in Belgien und Luxemburg hatte Couche-Tard insgesamt 3,4 Milliarden Euro bezahlt.

Total Energies und Couche-Tard schwimmen im Geld, was aber noch lange nicht heißt, dass sie bereit sind, den Beschäftigten einen größeren Teil abzugeben, etwa in Form von linearen Lohnerhöhungen.

Im neuen Kollektivvertrag, der federführend vom LCGB ausgehandelt wurde und vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gültig sind, wurden vor allem Prämien und Zuschläge erhöht.

Im Einzelnen wurden nachfolgende Verbesserungen festgehalten: Die trimestrielle Prämie, die an die Anwesenheit am Arbeitsplatz gekoppelt ist, wird indexiert, die Dienstalterszulage von 300 Euro brutto wird bereits nach 25 statt nach 30 Dienstjahren gewährt, die Zulage von 350 Euro brutto nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit, und wer 25 oder mehr Jahre im Betrieb arbeitet, bekommt einen zusätzlichen Urlaubstag.

Hinzu kommt die Erhöhung des Zuschlags auf 50 Prozent über zwei Shiftwechsel hinaus, die Zahlung eines einmaligen Sonderbonus im Januar 2025 von 250 Euro brutto für Assistenten und 190 Euro brutto für Beschäftigte, die keine Assistenten sind, sowie die Einführung einer Lohntabelle für drei Beschäftigungskategorien. Und weil man den Beschäftigten die Weihnachtsfeier am 24. Dezember und die Feier zum neuen Jahr am 31. Dezember wegnimmt, bekommen die für jede Stunde, die sie zwischen 20 und 24 Uhr arbeiten, einen Zuschlag von 80 Prozent.