Leitartikel17. März 2020

Und wie wird das Personal geschützt?

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Bis gestern 11.20 Uhr wurden hierzulande 140 Personen positiv auf den Corona-Virus getestet. Eine Situation, die immer kritischer wird, auch wenn bislang »nur« ein älterer Covid-19-Patient an den Folgen der Erkrankung verstarb.

Im Kampf gegen die Pandemie treten täglich neue Maßnahmen in Kraft. Als erste wurde vorige Woche die Schließung von Schulen, Kindergärten und »Maisons relais« gemeldet. Seit Montag sind auch Restaurants, Cafés, Bars, Kinos, Museen, Sporteinrichtungen und mit Ausnahme von Apotheken, Supermärkten, Drogerien, Lebensmittelgeschäften, Banken, Pflegeeinrichtungen, Versorgungsbetrieben, Tankstellen und Bestattungsinstituten alle Geschäfte geschlossen.

Deutschland und Frankreich haben die Grenzen zu Luxemburg geschlossen – für die mehr als 200.000 in Luxemburg arbeitenden Pendler sind sie vorerst allerdings weiter geöffnet – Ärzte schlagen Alarm, Veranstaltungen werden reihenweise abgesagt, öffentliche Einrichtungen schränken ihre Dienste ein, Spielplätze dürfen nicht mehr genutzt werden und Premier Bettel rief gestern im Parlament für drei Monate den Notstand aus.

Um ein völliges Überlasten des Gesundheitssystems zu verhindern und eine sanitäre Krise vor einem möglichen Ausufern zu bewahren, wird ein jeder aufgerufen, sich strikt an alle von der Regierung verordneten Vorgaben zu halten. Um Kontakte mit anderen Personen weitgehend zu vermeiden, wird ein jeder angehalten, Aktivitäten und Sozialkontakte einzuschränken und bis auf weiteres so weit wie möglich zu Hause zu bleiben. Vorgaben, die besonders für Risikopersonen wie Patienten mit Herzproblemen, Lungenerkrankungen oder Diabetiker gelten.

Doch wie ist es um Lohnabhängige bestellt, die nicht von Schließungen betroffen sind? Wie sind diese vor dem Ausbreiten des Virus geschützt? Sind die Beschäftigten in Supermärkten nicht auch als Risikopersonen zu betrachten? Immerhin stehen die meisten – besonders Kassiererinnen und Kassierer – ständig in nahem Kontakt mit den Kunden. Ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten, ist für sie nur blanke Theorie.

Zum Schutze aller Beschäftigten sollten von der Regierung deshalb ebenfalls Sicherheitsmaßnahmen verordnet werden. Angefangen mit der Vorgabe, dass, die Zahl an Kunden, die zur gleichen Zeit im Geschäft sein dürfen, unbedingt begrenzt werden muss. Große Menschenansammlungen wie sie vorige Woche in Supermärkten zu sehen waren künftig nicht zu verhindern, wäre dem Personal gegenüber unverantwortlich.

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung wäre die Öffnungszeiten an die spezielle Situation anzupassen. Der OGBL fordert in dieser Hinsicht, die Öffnungszeiten für Supermärkte von 9.00 bis 18.00 Uhr zu begrenzen. Wir fügen hinzu, dass sie sonntags geschlossen bleiben sollten, damit sich das seit Tagen überforderte Personal erholen kann.

Eine weitere, wichtige Maßnahme wäre, wenn das zunehmend beunruhigte Personal zur eigenen Sicherheit mit Schutzmasken, Latexhandschuhen und Desinfizierungsmittel ausgestattet würde.

Wem die Gesundheit seiner Mitarbeiter wirklich am Herzen liegt, dem dürfte in der jetzigen kritischen Situation keine Ausgabe zu hoch sein, oder?

gilbert simonelli