Leitartikel07. Dezember 2023

Mindestlohn, Index und Kollektivverträge oder von der Dreifaltigkeit der Lohnpolitik

von Ali Ruckert

In der Kunst gibt es das Triptychon, ein dreigeteiltes Gemälde oder eine dreiteilige Relieftafel, und im Christentum die Heilige Dreifaltigkeit – nicht zu verwechseln mit der profanen Tripartite, die sich für die Interessen der Schaffenden in der Vergangenheit mehr als einmal als unheilige Allianz erwies, aus welcher der OGBL 2022 ausbrach, als der Index wieder einmal manipuliert wurde.

Auch in der Lohnpolitik gibt es hierzulande gewissermaßen ein Tryptichon, beziehungsweise eine Dreifaltigkeit, die sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn, dem Indexsystem und dem Kollektivvertragswesen zusammensetzt, und die aus dem Gleichgewicht gerät, wenn auch nur eines dieser drei Elemente bedroht wird.

Der gesetzliche Mindestlohn, der 1944 eingeführt wurde, ist eine Errungenschaft der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung, die nach dem Zweiten Weltkrieg eine bis dahin nicht gekannte Stärke entfaltete. Sie konnte durchsetzen, dass die Unternehmer zum ersten Mal in der Geschichte des Landes gesetzlich gezwungen wurden, einen Mindestpreis für die Ware Arbeitskraft zu bezahlen. Freiwillig hätten sie dem nie zugestimmt.

Allerdings setzte das Patronat mit Hilfe der Regierung und der Chamber durch, dass der Mindestlohn während der nachfolgenden Jahrzehnte weder in vollem Umfang an die Produktivität, die Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten angepasst wurde, und strukturelle Erhöhungen nur mit dem Tropfenzähler erfolgten, so dass ein großer Nachholbedarf besteht, und Mindestlohnbezieher immer noch an der Grenze zur Armut leben.

Den Index gibt es seit 1921 für Eisenbahner und Staatsbeamte, aber verallgemeinert wurde er erst 1975. Seither wurde er öfter manipuliert, sei es, dass der Indexmechanismus außer Kraft gesetzt, die Anzahl der Indextranchen begrenzt oder die Anpassung der Löhne an die Preisentwicklung zeitlich stark verzögert wurde.

Auch da gibt es in vielerlei Hinsicht großen Nachholbedarf, und wenn die Steuertabelle zum 1. Januar 2024 um vier Indextranchen bereinigt wird, ist das nur die Hälfte von dem, was den Schaffenden und Rentnern seit 2017 geklaut wurde, weil die Steuertabelle nicht automatisch an die Inflation angepasst wurde. Und die Gefahr besteht, dass die neue CSV-DP-Regierung in die Fußstapfen der vorangegangenen DP-LSAP-Déi Gréng-Koalition tritt und den Index bei der nächsten größeren Krise erneut manipuliert.

Auch der dritte Bereich in der Lohnpolitik, das Kollektivvertragswesen, das ebenso wie der Mindestlohn und der Index erkämpft werden musste, ist unvollständig. Das hat damit zu tun, dass bis heute nur jeder zweite Lohnabhängige in der Privatwirtschaft unter einen Kollektivvertrag fällt, und nachgewiesen werden kann, dass dort, wo Kollektivverträge von der Gewerkschaftsbewegung durchgesetzt wurden, deutlich höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen bestehen. Kein Wunder, dass das Patronat sich mit Händen und Füßen gegen weitere und bessere Kollektivverträge und gegen eine Ausweitung des Streikrechts, zum Beispiel durch Warnstreiks, zur Wehr setzt. Das unterstreicht, dass es kein »Sozialpartner«, sondern ein Gegner der Lohnabhängigen ist, darauf bedacht, die Ausbeutung aufrechtzuerhalten und sogar zu erhöhen, wo es ihm gelingt.

Mehr denn je ist es daher erfordert, dass die Lohnabhängigen und die Schaffenden in Rente solidarisch sind, wenn es darum geht, den Mindestlohn, den Index und das Kollektivvertragswesen zu erhalten und zu verbessern. Der Unterstützung der Kommunisten können sie dabei sicher sein.