ULC gegen Indexmanipulation
Konsumentenschutz fordert Absicherung der Kaufkraft
Der Konsumentenschutz hat sich angesichts wieder steigender Verbraucherpreise am Montag in einer Presseerklärung für eine Absicherung der Kaufkraft und gegen jegliche Indexmanipulation ausgesprochen.
Unter Verweis auf jüngste Erhebungen des nationalen Statistikamtes Statec stellt die ULC fest, daß »die Teuerungsspirale«, die vor allem den Klein-, Mittelverdienern und Rentnern zu schaffen machen werde, »wieder in Bewegung geraten (ist)«. Dazu habe auch die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Neuberechnung der Kohlendioxidsteuer beigetragen, so die ULC weiter. Allein der Maximalpreis für Dieselkraftstoff sei im Januar und Februar neunmal erhöht worden, insgesamt seien die Energiepreise im Februar um nicht weniger als elf Prozent gestiegen.
Nicht hinzunehmen sei in diesem Zusammenhang, daß die Kohlendioxidsteuer im Indexwarenkorb »neutralisiert« wurde, so daß die darauf zurückzuführende Teuerung der Verbraucherpreise »nicht für die Berechnung der Anpassung der Löhne, Gehälter und Renten an die Inflation in Betracht gezogen« werde. Diese Maßnahme sei nichts anderes als eine »unannehmbare Indexmanipulation«, weshalb der Konsumentenschutz die Regierung abermals auffordert, »alle Preiserhöhungen integral im Index zu berücksichtigen«.
Während die monatliche Inflationsrate um 0,7 Prozent gestiegen, und die jährliche Preisteuerung auch wegen der pandemiebedingten Verschiebung des Winterschlußverkaufs von 0,56 Prozent auf 1,88 Prozent in die Höhe geschnellt sei, stellt die ULC ebenfalls ein Anziehen der Preise bei manchen anderen Produkten, wie z.B. bei den Lebensmitteln und Dienstleistungen, fest.
Hier deute sich eine besorgniserregende »mögliche Inflationstendenz« an, weshalb die Regierung aufgefordert wurde, den Verbraucherindex und damit die Anpassung der Löhne, Gehälter und Renten, »auf keinerlei Weise zu manipulieren«. In der Coronakrise, heißt es zur Begründung, sei vielen Schaffenden durch die wachsende Arbeitslosigkeit oder Teilzeitarbeitslosigkeit »ein nicht unwesentlicher Teil ihres Einkommens weggebrochen«, so daß sie einen Kaufkraftverlust erlitten hätten.
Abschließend gibt der Konsumentenschutz der Regierung zu bedenken, »daß die Verbraucher nicht unendlich mit höheren Ausgaben und weniger Einnahmen belastet werden können«, und warnt sie davor, daß eine solche Politik »unweigerlich in eine soziale Krise« führe. Die Regierung solle im Gegenteil »konkrete Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Kaufkraft der Verbraucher« ergreifen, fordert die ULC.