Kollektivvertrag für die Beschäftigten von »La Boutique du Coiffeur«
Diese Woche unterzeichnete der OGBL einen ersten Kollektivvertrag für die rund 40 Beschäftigten des Unternehmens »La Boutique du Coiffeur«, welches Friseurprodukte verkauft.
Im Kollektivvertrag, der ab dem 1. Oktober 2023 für drei Jahre gilt, ist eine Erhöhung des Zuschlags für Sonntagsarbeit auf 90 Prozent (20 Prozent über dem gesetzlichen Minimum) festgehalten, ein zusätzlicher Urlaubstag nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit, eine Präzisierung der Modalitäten bei Übernahme von außergewöhnlichen Fahrkosten und Parkgebühren, sowie die Einführung einer Lohnskala, welche den Abstand zwischen dem qualifizierten Mindestlohn und dem Lohn von Filialleitern bei 200 Euro aufrechterhält.

