Israel beschließt Militärtribunal für Palästinenser
Israel hat die Einrichtung eines speziellen Militärtribunals beschlossen, das angeblich der Strafverfolgung des Angriffs von Angehörigen der Hamas und anderer palästinensischer Gruppierungen am 7. Oktober 2023 dienen soll. Ein entsprechendes Gesetz wurde am späten Montagabend von einer großen Mehrheit von 93 der insgesamt 120 Abgeordneten im Parlament in Jerusalem in dritter und letzter Lesung gebilligt. Das Militärtribunal soll seinen Sitz demnach in Jerusalem haben. Wann es seine Arbeit aufnehmen soll, ist noch unklar.
Das Gesetz sieht nach Medienberichten auch eine bereits heftig kritisierte Auslegung bestehender Gesetze vor, die speziell die Verhängung der Todesstrafe gegen Angreifer vom 7. Oktober ermöglichen soll.
Der Angriff auf das israelische Grenzgebiet am 7. Oktober 2023 dienste als Anlaß für den Beginn des beispiellosen Angriffskrieges Israel auf die Palästinenser im Gazastreifen, dem mehr als 72.700 Menschen zum Opfer fielen und in dessen Verlauf große Teile des Gebiets dem Erdboden gleichgemacht wurden
Einer der Initiatoren des Gesetzesentwurfs, Simcha Rothman, hatte die geplanten Verfahren mit den Nürnberger Prozessen 1945 verglichen, bei dem Nazi-Kriegsverbrecher vor ein Internationales Militärtribunal gestellt worden. Rothman ist Abgeordneter der Partei Religiöser Zionismus und Vorsitzender des parlamentarischen Justizausschusses.
Das Nachrichtenportal »ynet« berichtete, es sollten mehr als 400 »mutmaßliche Terroristen« angeklagt werden die am 7. Oktober oder danach festgenommen wurden.
Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, wie gegen Nazi-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen Nazi-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber das letzte Mal, daß eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe vollstreckt wurde.
Im israelischen Parlament wurde am 30. März ein separates Gesetz über die Einführung der Todesstrafe für »Terroristen« gebilligt. Dieses kann aber nicht rückwirkend für die Strafverfolgung der Taten vom 7. Oktober angewandt werden.

