Luxemburg24. Mai 2019

Datenroaming: Manche Länder bleiben Kostenfallen

Mediationsdienst des ILR hat es vor allem mit unzufriedenen Kunden von Telekomunternehmen zu tun

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Anläßlich der Präsentation des Jahresberichts seines Mediationsdienstes hat die Regulierungsbehörde ILR (»Institut luxembourgeois de régulation«) am Donnerstag vor einer unbedachten Aktivierung des Datenroamings am Smartphone in Ländern gewarnt, die nicht unter die vor knapp zwei Jahren in Kraft getretene EU-Roaming-Verordnung fallen.

Diese gilt in den noch 28 EU-Staaten sowie in den zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Ländern Norwegen, Island und Liechtenstein. In der Schweiz, der Türkei, in Monaco, San Marino und Andorra sowie auf der Isle of Man und den britischen Kanalinseln ist hingegen noch immer Vorsicht bei der Nutzung des Smartphones geboten, weil die EU-Verordnung dort nicht gilt und die im Juni 2017 weiträumig abgeschafften hohen Extragebühren dort weiter anfallen.

Wer dort Filme über das Internet schauen will, wird eine Fehlermeldung erhalten, wer dort telefoniert und im Internet surft, der riskiert eine saftige Handyrechnung. Manche Mobilfunkanbieter würden diese Gebiete trotzdem der EU-Länderliste zuordnen, andere aber nicht, erklärte ILR-Direktor Luc Tapella. Deshalb rät er, in der Nähe zum Beispiel der Schweizer Grenze wie dem Gotthard- oder dem San-Bernardino-Paß über die Alpen aufzupassen, in welches Netz sich das Mobiltelefon gerade eingebucht hat. Bevor man das Datenroaming aktiviert oder länger telefoniert, sollte man die Gebühren-Info-SMS des örtlichen Netzbetreibers studieren, rät der Experte. Ebenfalls zu beachten sei, daß die EU-Regulierung auf Kreuzfahrt- und anderen Schiffen sowie in Flugzeugen, die Gespräche und Daten via Satellit vermitteln, nicht gilt.

Der Mediationsdienst des ILR hatte es auch im vergangenen Jahr vor allem mit unzufriedenen Kunden von Telekomunternehmen – vor allem von Mobilfunkanbietern – zu tun, erklärte gestern die ILR-Juristin Sophie Steichen. Von den 129 Streitfällen, mit denen der Mediationsdienst befaßt wurde, seien 117 aus dem Kommunikationsbereich gekommen, acht aus dem Bereich Strom- und Gasversorgung und vier aus dem Postbereich. Der Streitwert habe meist 200 bis 300 Euro und maximal 2.000 Euro betragen, ergänzte Tapella.

In fast einem Drittel der Fälle habe das in Rede stehende Unternehmen eine für alle Beteiligten freiwillige Mediation durch das ILR abgelehnt, in 44 Prozent der Fälle sei es zu einer einvernehmlichen Einigung gekommen, zwölf Prozent der Fälle seien ruhend gestellt worden und nur in bis zu zwölf Prozent der Fälle müsse man von einem Scheitern des Mediationsversuchs ausgehen, könne das aber mangels Rückmeldung der Beteiligten nicht immer genau sagen.

Wer ein Schlichtungsgesuch (auf Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) an das ILR richten will (via Internet: www.ilr.lu, per E-Mail: mediation@ilr.lu oder telefonisch: 28 228 444), muß zunächst einmal das Unternehmen um eine Erklärung für das aufgetretene Problem bitten und anschließend eine schriftliche Reklamation (E-Mail, Brief oder Einschreiben) an das Unternehmen richten. Erst danach kann das ILR tätig werden. Da es seine Neutralität wahren muß, kann es auch keine Rechtsgutachten abgeben oder nach einer gescheiterten Schlichtung weiter tätig sein.

In diesen Fällen verweist das ILR auf den Konsumentenschutz ULC oder bei Streitfällen im Ausland auf das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg bzw., einen Anwalt einzuschalten.

oe

Der Thunersee im Berner Oberland: Fotografieren mit dem Smartphone kostet auch in der Schweiz nichts, langes Telefonieren oder Internetsurfen wird teuer, warnt das ILR (Foto: EPA-EFE)