Briefkastenfirmen vom Fließband
Lohnabhängige haben von der geplanten EU-weiten Unternehmensrechtsform »EU Inc.« nichts zu erwarten
Am Anfang des von der EU-Kommission propagierten Konzeptes des »28. Regimes« stand der im April 2024 vorgelegte Bericht des kurzzeitigen italienischen Premiers Enrico Letta zum seit Anfang 1993 bestehenden EU-»Binnenmarkt«. Darin benannte der dezidiert »proeuropäische«, aber salariatsfeindliche rechte Sozialdemokrat, dessen Vizepremier von der Partei Berlusconis gestellt wurde, die »Fragmentierung« des »gemeinsamen Binnenmarktes« als »Haupthindernis für Wachstum«. Um das zu ändern, schlug Letta vor, neben den nach dem britischen EU-Austritt wieder 27 nationalen Systemen zur Gründung eines Unternehmens, wie z.B. der luxemburgischen oder der französischen SARL, ein weiteres und EU-weit anerkanntes Rechtssystem zu schaffen.
Als die deutsche Kommissionspräsidentin das mittlerweile zur Chefinnensache erhobene Projekt im März dieses Jahres in Brüssel präsentierte, erklärte Ursula von der Leyen vollmundig: »Mit der EU Inc. machen wir es drastisch einfacher, überall in Europa ein Unternehmen zu gründen und zu vergrößern.« Damit sollten »Wettbewerbsnachteile« EU-Europas gegenüber der Konkurrenz auf dem Weltmarkt, namentlich gegenüber den USA und China, abgebaut werden.
Dazu ist eine weitreichende Deregulierung geplant: Bereits ab dem nächsten Jahr sollen Unternehmen in lediglich 48 Stunden »rein digital« gegründet und EU-weit anerkannt werden – ohne Notar und gegen eine Gebühr von höchstens 100 Euro. Dabei sollen sämtliche Kapitalanforderungen entfallen, während dem Patron im Fall des Scheiterns ein digitales Liquidations- und ein deutlich vereinfachtes Insolvenzverfahren das von Brüssel ausdrücklich erwünschte »Neustarten« erleichtern soll. Zur »Talentförderung« sollen Lohnabhängige zudem leichter Unternehmensanteile erhalten können, die erst beim Verkauf besteuert werden sollen.
Das Vorbild für die Pläne der Kommission sollte eigentlich ein abschreckendes Beispiel sein: Die »Delaware Inc.«, eine auf dem besonders kapitalfreundlichen Gesellschaftsrecht des kleinen USA-Bundesstaates beruhende Unternehmensform, hat Delaware zu einer beliebten Steueroase gemacht. Aus diesem Grund sind mehr als die Hälfte der börsennotierten USA-Konzerne in Delaware gemeldet, meist allerdings nur als Briefkastenfirmen. Darunter Multis wie General Motors, McDonald’s, Goldman Sachs und Alphabet (Google). Delaware – und zunehmend die noch liberaleren Konkurrenzstandorte Texas und Nevada – lockt mit für das Patronat äußerst attraktiven Verwertungsbedingungen fürs Kapital: sehr unkomplizierte Unternehmensgründung, wenig öffentliche Berichtspflichten, niedrige Unternehmens- und keinerlei Körperschaftssteuer sowie sehr konzernfreundlich strukturierte Gerichte.
Nicht nur Esther Lynch, die Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), befürchtet jedoch, daß die »EU Inc.« dem Patronat mit der Entkoppelung von Unternehmenssitz und Wirtschaftstätigkeit neue Schlupflöcher verschafft, die es ihm ermöglichen würden, »die grundlegendsten Arbeiterrechte wie zum Beispiel garantierte Lohnsätze zu umgehen«. Auch sei unklar, wer über die Einhaltung des Arbeitsrechts wachen soll, wenn ein als »EU Inc.« gegründetes Unternehmen nur noch digital registriert ist und seine Schaffenden über mehrere Länder verteilt sind.
Eindringlich warnt die EGB-Generalsekretärin deshalb vor einer regelrechten Schwemme an neuen Briefkastenfirmen. An der Spitze dieser »Firmen«, die steuerrechtliche Schlupflöcher ausnutzen, aber in den Ländern, in denen sie agieren, keine echte Präsens haben, stünden »Geister-Patrons«, bei denen Arbeitsinspektoren gar nicht mehr wüßten, wen sie belangen sollten.

