Aus den Betrieben12. Juni 2021

Kämpfen lohnt sich

OGBL und LCGB mit Ergebnissen der Kollektivvertragsverhandlungen im Banken- und im Versicherungssektor zufrieden

von Oliver Wagner

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren: So dürfte das Motto von OGBL und LCGB bei den Verhandlungen mit den Patronatsorganisationen ABBL und ACA über die Erneuerung des Bankenkollektivvertrags und des Kollektivvertrags für die im Versicherungssektor Schaffenden gelautet haben. Beide Gewerkschaften erklärten sich am Freitag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz im neuen Gebäude der Salariatskammer mit den Ergebnissen der laut OGBL-Zentralsekretärin Véronique Eischen »extrem schwierigen Verhandlungen« zufrieden.

Die beiden Kollektivverträge, die der OGBL, der LCGB und die Bankengewerkschaft ALEBA sowie die Bankenvereinigung ABBL und die Vereinigung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ACA nach siebenmonatigen Verhandlungen am frühen Donnerstagabend unterzeichnet haben, gelten rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres und bis zum 31. Dezember 2023.

Für OGBL und LCGB, die noch vor Beginn der Kollektivvertragsverhandlungen mit einer »Grundsatzeinigung« zwischen der ALEBA und den beiden Patronatsorganisationen konfrontiert wurden, die laut LCGB-Gewerkschaftssekretär Paul De Araujo »keinerlei Verbesserung für die Schaffenden« vorsah, ist es besonders wichtig, daß im neuen Bankenkollektivvertrag lineare Lohnerhöhungen für alle Schaffenden in Höhe von 0,7 Prozent im nächsten und um 0,5 Prozent im übernächsten Jahr vorgesehen sind. Die ABBL hatte zwar angeboten, die jeweilige Lohnmasse um ein Prozent pro Jahr anzuheben, wollte die Verteilung aber den Unternehmensführungen der Banken überlassen. Nun bleiben dafür also 0,3 Prozent der Lohnmasse im nächsten und 0,5 Prozent im übernächsten Jahr.

Für die im Versicherungssektor Schaffenden konnte in den sechs Verhandlungsrunden eine Lohnerhöhung um 0,5 Prozent für alle und rückwirkend zum 1. Januar 2021 sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro, die zusammen mit dem Septembergehalt 2021 ausbezahlt wird, durchgesetzt werden.

Auch qualitativ seien in beiden Kollektivverträgen Verbesserungen für die Schaffenden und ihre Delegierten erkämpft worden, erklärte Paul De Araujo. Diese beträfen z.B. die Informations- und Konsultationsrechte der Personalvertreter und sähen eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie ein Recht auf Nichterreichbarkeit vor. Im Bankenkollektivvertrag sei überdies erreicht worden, daß der Betrieb bei Telearbeit von zuhause aus für alle Kosten und Nebenkosten aufkommen muß.

OGBL und LCGB ist auch wichtig, daß in beiden Kollektivverträgen nun anhand von vier Bedingungen klar definiert ist, welche Schaffende unter sie fallen und welche nicht. In den vergangenen Jahren hatten mehrere Banken versucht, sogenannten falschen Kadern kollektivvertragliche Errungenschaften vorzuenthalten.

Die Verbesserungen in den zwei Kollektivverträgen hätten nur deshalb erreicht werden können, weil OGBL und LCGB sich nicht aufgegeben hätten, betonte Véronique Eischen mit Blick auf die ALEBA, die an zwei virtuell über das Internet abgehaltenen Verhandlungsrunden mit dem Patronat nicht teilgenommen habe. »Unser gemeinsamer Forderungskatalog entsprach dem, was wir den Schaffenden vor den letzten Sozialwahlen versprochen hatten«, sagte Véronique Eischen. Die ALEBA hingegen habe »Angst unter den Schaffenden verbreitet«, die Coronakrise könne sie ihren Arbeitsplatz kosten, wenn sich die Gewerkschaften mit ihren Forderungen in den Kollektivvertragsverhandlungen nicht zurückhalten. »Als ALEBA-Mitglied würde ich mir jetzt Fragen stellen…«