Luxemburg16. Mai 2025

Europäisches Verbraucherzentrum Luxemburg:

Welche Folgen durch Reform der Fluggastrechte?

von

Während sich der »Consumer Summit« 2025 abzeichne – ein jährliches Forum, das politische Entscheidungsträger, Verbraucherschutzorganisationen, Unternehmen und andere Interessengruppen zusammenbringt, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Bereich des Verbraucherschutzes zu diskutieren – möchte das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg (EVZ Luxemburg) in einer Mitteilung vom Donnerstag die Ansichten des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zum Reformvorschlag der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, welche den Rahmen für die Fluggastrechte bilde und demnächst erneut diskutiert werde, mitteilen.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sei eine der wichtigsten Säulen des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union, heißt es in der Mitteilung. Sie garantiere Fluggästen wesentliche Rechte im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung. Die vorgeschlagene Überarbeitung ziele darauf ab, die Rechtsklarheit zu erhöhen und die Regeln an eine sich schnell entwickelnde Luftfahrtbranche anzupassen. Obwohl das ECC-Net das Ziel der Modernisierung des Rechtsrahmens unterstütze, äußere es jedoch Bedenken hinsichtlich der Gefahr, daß einige der derzeit geltenden Schutzbestimmungen geschwächt werden könnten.

Derzeit hätten Passagiere etwa bereits ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Die vorgeschlagenen Änderungen würden eine Entschädigung erst ab wesentlich größeren Verspätungen gewähren:

– 250 € ab einer Verspätung von 5 Stunden oder mehr (für alle Strecken innerhalb der EU; und für Strecken nach/aus Drittländern bis zu 3.500 km),

– 400 € bei einer Verspätung von 9 Stunden oder mehr für alle Strecken nach/aus Drittländern von 3.500 bis 6.000 km),

– 600 € nur bei einer Verspätung von 12 Stunden oder mehr (für Strecken nach/aus Drittländern von 6.000 km oder mehr).

Das ECC-Net weist darauf hin, daß diese vorgeschlagenen Erhöhungen der Entschädigungsschwellen bis zu 85% der Fluggäste, die derzeit Anspruch auf Entschädigung hätten, von der Möglichkeit einer Entschädigung ausschließen könnten. Dies könne auch die Anreize für Fluggesellschaften verringern, Verspätungen zu begrenzen, was zu einem möglichen Rückgang der Pünktlichkeit von Flügen führen könne.

Dem Reformvorschlag zufolge könnten Fluggesellschaften auch bis zu 12 Stunden Zeit haben, um Passagieren bei Störungen eine anderweitige Beförderung anzubieten. Eine solche Frist könne die Betreuung der Reisenden verzögern und ihnen zusätzliche Kosten verursachen, heißt es in der Mitteilung.


Zum Weiterlesen melden Sie sich bitte an

Noch kein Konto? Zu den Abonnemnents