Informationsmängel beheben:
Wichtig bei Vaterschafts- und Sprachenurlaub
Gestern hielt Dan Kersch, neuerdings Arbeitsminister, eine Pressekonferenz, um einerseits gut Wetter für »Europa« zu machen, andererseits um statistische Daten und zu berücksichtigende Verwaltungsregeln bei Vaterschafts- und Sprachenurlaub unter das nur wenig informierte Volk zu bringen.
Für einen LSAP-Minister, ist wohl klar, daß die EU Europa ist. Es geht ihm nicht ein, daß die Europäische Kapitalunion nach dem Austritt von Großbritannien nur 27 Mitgliedsstaaten kennt, der Subkontinent Europa dafür aber 49 Länder zählt, wobei der Teil der Russischen Föderation diesseits des Ural das größte Land und Moskau die bevölkerungsreichste Großstadt Europas ist und bleibt. Die EU hat somit keinerlei Recht für ganz Europa sprechen zu wollen und sie sollte sich auch ihre neokolonialistisch-imperialistischen Wachträume zur Ausnutzung und zum Kommandieren anderer Völker abschminken.
Schön, das ist wahrscheinlich zu viel verlangt von Dan Kersch, der meinte, die Ausdehnung des Vaterschaftsurlaubs von 2 auf 10 Tagen seit dem 1.1.2018 auf den Vorschlag einer EU-Direktive aus dem Jahre 2017 zurückführen zu können, obwohl daraus bis heute immer noch keine Direktive wurde. Die Vorteile, die die Leute also angeblich ganz konkret von »Europa« haben, kommen demnach in diesem Fall nicht von der EU. Das sind, lieber LSAP-Minister, »Fake News«!
Heiliger Bürokratius!
Um Anrecht auf die 10 Tage Vaterschaftsurlaub zu haben bei der Geburt oder der Adoption eines Kindes unter 16 Jahren muß dem Betrieb zwei Monate vor der planmäßigen Geburt Mitteilung gemacht werden unter Beigabe eines ärztlichen Attests. Wird diese Vorschrift nicht eingehalten, braucht der Betrieb nur 2 Tage zu gewähren, obwohl es für die 8 Zusatztage eine Rückzahlung der Lohnkosten aus dem Budget gibt.
Bei Einverständnis mit dem Betrieb kann der Vaterschaftsurlaub in zwei Portionen genommen werden, aber immer in den beiden ersten Monaten nach der Geburt. Ist der Betrieb nicht einverstanden, sind die 10 Tage unter einem zu nehmen.
Hat der Vaterschaftsurlaub stattgefunden, hat der Betrieb 5 Monate Zeit, um einen Antrag auf Rückzahlung beim Arbeitsministerium zu stellen. Wird der Termin verpaßt, gibt es keine Rückzahlung, wobei das dem Betrieb aber nicht das Recht gibt, die 8 Tage auf den normalen Erholungsurlaub anzurechnen. Ab nächstem Monat sollen die Betriebe den Antrag elektronisch über guichet.lu einreichen können statt nur mittels Papier-Formular.
Einstweilen gibt es den Vaterschaftsurlaub nur für Lohnabhängige, nicht für Freiberufler. Letzteren wurde aber im Koalitionsabkommen versprochen, sie bekämen ihn auch im Lauf der Legislaturperiode. Wann das sein wird, steht noch nicht fest.
2018 gingen 4.494 Rückzahlungsanträge ein, von denen 346 abgelehnt wurden. Meist war die 5-Monatsfrist überschritten, es gab aber auch einige Fälle, wo der Urlaub nicht in den ersten beiden Monaten nach der Geburt genommen wurde oder wo der Vater ein Freiberufler war.
Ausbezahlt wurden bereits 2.751 Dossiers. Es flossen 3,993 Mio., durchschnittlich also 1.451 € pro Dossier. Es sind folglich 6,18 Mio. Kosten fürs Budget zu erwarten für 2018. Das ist eine Subventionierung des Patronats durch den Staat!
Sprachenurlaub zu wenig genutzt
Seit 10 Jahren gibt es die Möglichkeit des Sprachenurlaubs um Luxemburgisch zu lernen, aber es gab nur 4.931 Anträge für 3.153 Personen in dieser Zeit. Dabei waren 89 Freiberufler, die hier ebenfalls anspruchsberechtigt sind, und 3.064 gehörten zum Salariat. Männer sind mit 1.072 unterrepräsentiert. 1.239 wohnten in Luxemburg, 1.347 kamen aus Frankreich, 458 aus Belgien und 108 aus der BRD. Der Handel stellt mit 247 Personen die größte Gruppe.
Bei Lohnabhängigen ist die Bedingung, daß sie bereits sechs Monate im Betrieb sind, wenn sie die Anfrage für den Sprachenurlaub an diesen richten. Die Betriebsleitung hat dies zu begutachten. Fällt das positiv aus, ist dem Betrieb ein Teilnahmezertifikat vorzulegen. Ist es ablehnend, wird der Urlaub auf später verschoben.
Hier ist der Rückzahlungsantrag vor Beginn des Sprachenurlaubs beim Arbeitsministeriums zu stellen, wobei dieses aus dem Budget die Hälfte des Stundenlohns bis höchstens das Vierfache des sozialen Mindestlohns subventioniert. Die zweite Hälfte geht also zu Lasten des Betriebs.
Genommen werden kann der Urlaub von 200 Stunden in zwei Hälften portionsweise, mindestens aber muß eine Portion eine halbe Stunde betragen. Bedingung für die Gewährung der zweiten Hälfte ist der positive Abschluß der ersten Hälfte.
Seit 2009 bis Ende 2018 sind 3.241.693 € vom Staatsbudget ausbezahlt worden, und es sei nicht die Absicht, dabei zu sparen laut Minister Kersch. Eigentlich wird die Maßnahme auch seiner Meinung nach zu wenig genutzt, sagte er auf unsere Nachfrage, weshalb er darüber nachdenke, die Maßnahme auszuweiten und eine Informations-Kampagne zu starten, weil immer dieselben Betriebe Gebrauch davon machten. Seiner Meinung haben auch die Betriebe eine Verantwortung und sie sollten einsehen, daß Kenntnisse in Luxemburgisch wichtig und sinnvoll auch für ihre Tätigkeit im Land sind.
In den 10 Jahren haben die Beriebe nur in 12 Fällen (0,26%) einen Sprachenurlaub abgelehnt. Da gibt es also wie beim Vaterschaftsurlaub auch keine Probleme. Wenigstens etwas, wenn schon der KPL-Vorschlag für Sprachkurse direkt im Betrieb zu Schichtbeginn nicht umgesetzt wird!
jmj