Aus den Betrieben07. Februar 2024

Sektorieller Kollektivvertag im privaten Bussektor soll diese Woche endlich unterzeichnet werden

Deutliche Verbesserungen

von Ali Ruckert

Mehr als vier Monate, nachdem die Gewerkschaften OGBL und LCGB und die Patronatsvereinigung FLEAA sich am 14. September 2023 auf ein Grundsatzabkommen über einen sektoriellen Kollektivvertrag einigten, soll der neue Kollektivvertrag für den Bereich des privaten Bussektors nun endlich am 9. Februar 2024 unterzeichnet werden.

Der Vertrag müsste eigentlich seit Jahresbeginn in Kraft sein, denn die Gewerkschaften und die FLEAA hatten sich bereits im Dezember auf den genauen Wortlaut geeinigt. Warum anschließend nicht unterschrieben wurde, wurde seither nicht kommuniziert, aber es scheint, als habe da an der Mobilitätsministerin gelegen.

Diese Woche nun hieß es in einer Mitteilung der Gewerkschaften, dass am 5. Februar 2024 eine Sitzung zwischen den Gewerkschaften, der FLEAA, der Mobilitätsministerin und dem Finanzminister stattgefunden hat, »um die Finanzierung des neuen Kollektivvertrags zu klären«. Einzelheiten wurden nicht genannt, aber es scheint, dass es noch Differenzen mit der Regierung gab, andernfalls die Präsidentin des OGBL und der Präsident des LCGB wohl kaum an der Sitzung teilgenommen hätten.

Nach der Zusammenkunft war klar, dass die ausgehandelten Verbesserungen, wie zuvor bereits angekündigt, rückwirkend auf den 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Der Regierungsrat soll das am heutigen Mittwoch endgültig bestätigen, so dass der Vertrag am 9. Februar unterzeichnet werden kann.

Der OGBL bezeichnete den neuen Kollektivvertrag diese Woche einen »großen Schritt in Richtung Anerkennung der täglichen Arbeit der Fahrer in den Busunternehmen«.

Mit dem neuen sektoriellen Kollektivvertrag werden fol­gende Verbesserungen rückwirkend auf den 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten:

Ein 13. Monatslohn, der mo­natlich zu einem Zwölftel für das gesamte Fahr­personal gezahlt wird, Essensgut­schei­ne in Höhe von 10,80 Euro für jede Schichtzeit (Amplitude) von mindestens sechs Stunden für Bus- und Minibusfahrer und vier Tage zusätzlicher Jahresurlaub.

Hinzu kommt eine Prämie von 80 Euro für jeden Arbeitstag, der die Anzahl der normalen Arbeitstage in einem Bezugszeitraum von vier Monaten übersteigt, die direkte Zahlung der Prämie von 80 Euro, wenn sich am Monatsende mehr als 5 zusätzliche Arbeitstage ansammeln, die direkte Bezahlung von Überstunden, die 10 Prozent der monatlichen Arbeitszeit während eines Bezugszeitraums von vier Monaten überschreiten, sowie die Erhöhung der Gehaltstabelle für Fahrer mit D1-Führerschein um 500 Euro ab dem 1. Januar 2024.