Einsparungen, doch zu wessen Lasten?
Nach der Quadripartite der Krankenkasse, die am Montag dieser Woche tagte, wurde bekannt, dass die Beitragssätze möglicherweise ab 2027 von 5,60 auf 5,85 Prozent angehoben werden könnten, um zu verhindern, dass die Reserve der Krankenversicherung die gesetzlich festgehaltene Mindestgrenze von 10 Prozent der laufenden Ausgaben unterschreiten könnte. Für 2025 wird mit einem Defizit von 118,6 Millionen Euro gerechnet, nachdem 2024 bereits mit einem Fehlbetrag in Höhe von 25,8 Millionen Euro abschloß.
Die gute Nachricht ist, dass die Regierung sich endlich bequemte, statt der bisherigen 20 Millionen Euro, die Kranken- und Mutterschaftsversicherung in diesem Jahr und während der nächsten fünf Jahre mit 59 Millionen Euro im Jahr zu bezuschussen.
Das ist eigentlich viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass die Krankenversicherung seit 2010 auf mehrere Hundert Millionen Einnahmen verzichten musste, da sich die Regierung einerseits seit 2010 weigert, die Mutterschaftszulage vollständig über den Staatshaushalt zu begleichen und andererseits die Obergrenze bei beitragspflichtigen Einkommen aufzuheben, so dass die Besserverdienenden im Jahr bis zu 150 Millionen Euro sparen, während die Krankenversicherung sich mit einem Defizit herumschlagen muss.
Nach der Quadripartite teilte die Regierung mit, es seien Wege aufgezeichnet worden, um bis zu 140 Millionen Euro im Jahr einzusparen, wovon 60 Millionen kurzfristig erfolgen könnten, zum Beispiel bei Medikamentenverschreibungen, biologischen Analysen und Physiotherapie-Sitzungen.
Wir wollen den Arbeitsgruppen, die sich während der nächsten Monate mit diesen Fragen befassen sollen, keineswegs vorgreifen, aber wenn die Regierung von Einsparungen »über eine medizinische Kontrolle bestimmter Leistungen« spricht, braucht man nicht besonders viel Phantasie zu haben, um zu erkennen, dass sich hinter dieser harmlosen Umschreibung möglicherweise Einsparungen auf Kosten der Gesundheit der Schaffenden und Rentner verstecken könnten.
Andererseits bleibt die Regierung bis heute eine Antwort auf die Frage schuldig, wieso die Krankenkasse bis heute gezwungen wird, sich an den Kosten der mobilen und immobilen Investitionen der Krankenhäuser in Höhe von 20 Prozent beteiligen, wo doch die Krankenhausplanung in den Zuständigkeitsbereich des Staates fällt?
Dafür aber sollen demnächst Maßnahmen ergriffen werden, um der Verschwendung von Medikamenten und generell dem Mißbrauch entgegenzuwirken. Ob damit auch gemeint ist, Transparenz in die Ausgaben der Krankenhäuser zu bringen oder auch Remedur zu schaffen im Bereich der medizinischen Apparate, mit denen die privaten Dienstleister sich bereits heute eine goldene Nase verdienen, entzieht sich unserer Kenntnis.
Die Bereiche, in denen der medizinisch-technische Fortschritt eine Gesundheitsversorgung in neuen dezentralen ambulanten Strukturen ermöglicht, haben inzwischen bekanntlich die Begierden dieser liberalen Dienstleister geweckt, so dass sie nun sogar die Konvention mit der Krankenkasse aufkündigen werden.
Das hat mit dem Solidaritätsprinzip eher wenig, dafür aber mehr mit Erpressung einer vollständig überforderten Regierung zu tun, könnte aber leicht dazu führen, dass – sollten alle Stricke reißen – medizinische Dienstleistungen aus finanziellen Gründen nicht mehr für alle Bürger zugänglich sein werden.