Deutschlands bevölkerungsreichstes Bundesland scheitert erneut mit Berufsverbot gegen Palästina-Aktivisten
2:0 für Ahmad Othman
Es könnte ein gefundenes Fressen für die rechte Skandalpresse sein: Da ist ein junger arabischer Mann, der seit fast zwei Jahren seinem Job nicht mehr nachgeht. Sein Patron, eine Behörde, versucht, ihn zu feuern, stellt sich dabei aber über die Maßen inkompetent an. Die Behörde verliert und muß am Ende nicht nur das Gehalt des Manns nachzahlen, sondern auch noch seine Gerichts- und Rechtsanwaltskosten übernehmen. Und weil es so schlecht lief, wiederholt die Behörde das Prozedere – mit dem gleichen Ergebnis wie beim ersten Mal. Zehntausende Euro an Steuergeldern werden sprichwörtlich zum Fenster hinausgeworfen.
Tatsächlich ist vor kurzem der rechte transatlantische Blog »Die Achse des Guten« auf den Fall aufmerksam geworden. Doch weder die Achse noch die Springer-Presse können ihn für sich ausschlachten: Denn der junge Mann, Ahmad Othman, ist Palästinenser und war bei der Palästina-Solidarität Duisburg (PSDU) aktiv, einer Gruppe, die am 16. Mai 2024 vom Innenministerium Nordrhein-Westfalens (NRW), dem bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands, verboten wurde. Und der Grund, wieso Othman seit Mai 2024 nicht mehr gearbeitet hat, ist nicht etwa der, daß er nicht wolle. Sein Patron, ebenjenes Bundesland, versucht seither, ihn zu feuern, und zwar genau wegen seines politischen Engagements. NRW, dem mit der Essener Kanzlei Kümmerlein fast 60 Anwälte zur Seite stehen, demonstriert dabei durchweg seine Unfähigkeit und seinen Widerwillen, sich an Recht und Gesetz zu halten.
Das gilt zunächst für die Kündigungen selbst: Im April 2025 stellte das Dortmunder Arbeitsgericht fest, daß die erste Entlassung nicht wirksam war, weil der Personalrat nicht ordnungsgemäß einbezogen worden war. Daraufhin legte das Land Berufung ein, kündigte Othman erneut und nahm die Berufung wieder zurück, nachdem die zweite Kündigung in Kraft getreten war. Es ging offenbar nur darum, ihn von seinem Arbeitsplatz fernzuhalten. Auch gegen die zweite Kündigung klagte Ahmad Othman – und gewann am Donnerstag vergangener Woche erneut. Die Begründung hat das Gericht noch nicht bekanntgegeben.
Die Behörden ziehen alle Register, um Othman zu zermürben. So gab das Land dem Arbeitsamt die Falschinformation, er sei verhaltensbedingt gekündigt worden, weshalb er eine Sperre erhielt. Das Amt meldete ihn nach seinem ersten, noch nicht rechtskräftigen Sieg ab und übernahm auch seine Krankenkassenbeiträge nicht mehr, ohne ihn darüber zu informieren. Er wurde in Maßnahmen gesteckt, obwohl er Dutzende Bewerbungen geschrieben hatte. Das Land stellte ihm nur mit Verzögerung ein Arbeitszeugnis aus, das zudem inhaltlich nicht korrekt war.
Und nachdem sein erster Sieg im Oktober vergangenen Jahres rechtskräftig wurde, dauerte es noch mehr als vier Monate, bis er seinen Lohn erhielt. Dabei wurde er willkürlich in Steuerklasse VI eingeordnet, weshalb er nur einen Bruchteil seines Gehalts erhielt und dafür noch Steuern nachzahlen sollte. Im neuen Kündigungsverfahren setzte das Land auf Fristverlängerungen, nur um dann am Vorabend des Kammertermins doch noch Dokumente einzureichen.
Beim Gerichtstermin am vergangenen Donnerstag, bei dem wieder viele solidarische Unterstützer vor Ort waren, rügte sein Rechtsanwalt Roland Meister dieses Vorgehen scharf. Die Gegenseite gab sich empört. Zugleich änderte sie ihre Taktik. Nachdem klar geworden war, daß Othman nie ein Sicherheitsrisiko dargestellt, es nie konkrete Verdächtigungen gegen ihn gegeben hatte und er technisch keine Möglichkeit hat, wirklichen Schaden anzurichten, schossen sie sich komplett auf seine politische Haltung ein. Othman distanziere sich nicht von PSDU, verbreite »Terrorsymbole« und »beleidige« NRW und dessen Innenminister Herbert Reul von der CDU. Das alles überzeugte die Richterin, die mehrfach betont hatte, ihr gehe es weder um das Verbotsverfahren gegen die PSDU, noch um strafrechtliche Fragen, nicht.
Nach dem Prozeß kam es, wie so oft bei Versammlungen mit Palästinabezug, zu Polizeigewalt. Als Ahmad Othman die Parole »Von Dortmund bis nach Gaza, Yalla Intifada« anstimmte, stürmten mehrere Polizisten herbei. Ohne Ansprache zerrten sie Othman, der sich nicht wehrte, mit Gewalt aus der Kundgebung und bedrohten weitere Manifestationsteilnehmer mit ihren Schlagstöcken. Danach behaupteten sie, die Parole sei verboten, beschimpften die Teilnehmer als »Straftäter« und erklärten, sie hätten nur Othmans Personalien aufnehmen wollen. Sein Anwalt kündigte eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die gewalttätigen Beamten an.

