Aus den Betrieben08. März 2025

Kollektivvertrag bei Astron Buildings um ein Jahr verlängert

von Ali Ruckert

Kürzlich unterzeichneten OGBL und LCGB zusammen mit der Geschäftsführung von Astron Buildings einen neuen Kollektivvertrag für die verbleibenden 50 Beschäftigten des Unternehmens in Diekirch.

Im neuen Kollektivvertrag festgehalten wurde, rückwirkend auf den 1. Januar 2025, eine Erhöhung der Essensgutscheine von 10,50 auf 15 Euro, ein zusätzlicher Urlaubstag für alle, die Indexierung der Betriebszugehörigkeitsprämie und die Einführung eines 13. Monatslohns, auch für Beschäftigte in der Probezeit.

Der Kollektivvertrag, der auf Seiten der Beschäftigten federführend vom OGBL ausgehandelt wurde, beschränkt sich – anders als das bei vorangegangenen Verträgen der Fall war, die über mehrere Jahre abgeschlossen – auf ein Jahr.

Das steht in Zusammenhang mit dem Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung, der ausgehandelt wurde, nachdem die französische Grup­pe Briand, die Astron dem börsennotierten schwedischen Konzern Lindab 2021 abgekauft hatte, im Juni 2023 wissen ließ, das Werk in Diekirch sei nicht mehr »wettbewerbsfähig«, weshalb die Produktion innerhalb der nächsten zwei Jahre eingestellt werde. Das hatte offensichtlich damit zu tun, dass den Besitzern zuvor kurzfristige Profite für die Aktionäre immer wichtiger waren als langfristige Investitionen in moderne Produktionsanlagen.

Damals wurde auch mitgeteilt, lediglich der Sitz des Unternehmens für die Verwaltung und die Bereiche Engineering sowie Forschung und Entwicklung würden in Luxemburg bleiben.

Astron verfügt aber weiter über zwei Produktionsstätten in Tschechien und Russland, in denen vorgefertigte Stahlgerüste für Lagerhallen, Produktionsgebäude, Parkhäuser, Büros, Sporthallen, Hotels und Supermärkte hergestellt werden, deren Spannweite zwischen zehn und einhundert Metern variieren und bis zu acht Stockwerke betragen können.