Zivilrechtlicher Tod eines Journalisten
Seit mehr als zehn Monaten steht der Berliner Journalist Hüseyin Doğru, Deutscher mit kurdischen Wurzeln, auf den Sanktionslisten der EU – ohne Gerichtsurteil nach einem ordentlichen Strafprozeß, ohne Anklageerhebung oder auch nur eine gerichtliche Anhörung des Beschuldigten.
In der vergangenen Woche hat sich die Lage dramatisch zugespitzt. Erst hat das Amtsgericht Frankfurt/Main einen Eilantrag Doğrus gegen die Kontosperre seiner Bank abgewiesen. Damit ist er weiter vom Zahlungsverkehr abgeschnitten. Am Samstag setzte Hüseyin Doğru über die Plattform X einen »humanitären Notruf« ab:
»Gestern haben die deutschen Behörden die Bankkonten meiner Frau beschlagnahmt. Sie ist nicht sanktioniert und hat kein Verbrechen begangen. Im Moment haben wir nur ca. 104 Euro übrig – mit zwei Neugeborenen und einem 7-jährigen Kind!!!«
Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 vom EU-Rat – wohl auf Betreiben der deutschen Regierung – wegen seiner Berichterstattung im Zusammenhang mit dem völkermörderischen Vorgehen der israelischen Armee im palästinensischen Gazastreifen – auf die Sanktionsliste gesetzt. Seitdem ist sein privates Konto gesperrt, werden Überweisungen blockiert und wird die Ausübung seines Berufs unmöglich gemacht. Daß Hüseyin Doğru auch nicht reisen darf, fällt angesichts seiner finanziellen Lage weniger ins Gewicht.
Von der deutschen Regierung aus Konservativen und Sozialdemokraten wird der Journalist fortwährend als »Desinformationsakteur« diffamiert, weil seine propalästinensische Tätigkeit »ethnische, politische und religiöse Zwietracht« schüre und damit »destabilisierende Aktivitäten Rußlands« unterstütze, heißt es im Brüsseler Beschluß. Beweise oder auch nur Belege für die Anschuldigungen gibt es nicht.
Für Doğru bedeutet die jüngste richterliche Entscheidung eine massive Zuspitzung seiner Situation. »Rechnungen zu bezahlen ist mir faktisch unmöglich«, erklärte er in der »Berliner Zeitung«. Mahnungen und Inkassoverfahren häuften sich, Fristen laufen ab. Die Sorge wächst, daß am Ende der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Wenn die Miete nicht mehr bezahlt werden kann, drohen der in Sippenhaftung genommenen Familie des Journalisten Obdachlosigkeit.
Die Beschlagnahmung der Konten seiner Frau durch die Anfang 2023 eingerichtete »Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung«, die als Direktion der deutschen Generalzolldirektion zum Geschäftsbereich des SPD-geführten Finanzministeriums gehört, macht selbst den Kauf von Windeln und Feuchttüchern unmöglich – allein dafür gehen Monat für Monat ungefähr 150 Euro drauf.
Hüseyin Doğru beschreibt seine Situation als rechtlichen Ausnahmezustand: »Was wir hier erleben, wirkt wie eine koordinierte Form der Repression. Mein Leben und das meiner Familie sind faktisch in einen rechtsfreien Raum verschoben worden.«
Dabei muß die Verfolgung des unliebsamen Journalisten nicht nur als Angriff auf die Pressefreiheit gesehen werden, sondern auch als Angriff auf grundlegende Prinzipien des bürgerlichen Rechts. Darin sehen Juristen ein grundsätzliches Problem des Sanktionsregimes der EU. In einem im Auftrag der deutschen EU-Deputierten Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg (beide BSW) erstellten Gutachten sprechen die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Prof. Dr. Ninon Colneric und die französische Völkerrechtlerin Prof. Dr. Alina Miron von einem faktischen »zivilrechtlichen Tod«.
Wann werden hiesige Journalistenverbände aktiv?

