Luxemburg11. Mai 2022

»Klimabonus« für Hauseigentümer

Mieter können staatliche Zuschüsse für energetische Gebäudesanierungen nicht in Anspruch nehmen

von

Zusammen mit Fenn Faber, dem Direktor der neuen »Klima-Agence«, und Handwerkskammerpräsident Tom Oberweis präsentierten eine grüne Ministerin und zwei grüne Minister am Dienstag die Regierungspläne zur Reform und zum Ausbau der staatlichen Zuschüsse für energetische Sanierungen von Wohnhäusern. Der neue »Klimabonus« im Bereich Wohnen, so zumindest gestern die ebenfalls neue Umweltministerin Joëlle Welfring, Energieminister Claude Turmes und Wohnungsbauminister Henri Kox auf einer Pressekonferenz, mache die auch zur Verringerung der Abhängigkeit von russischem Öl und Erdgas angestrebte Energiewende »noch attraktiver, einfacher, umweltfreundlicher, autonomer« und wegen des in der jüngsten Tripartite mit Patronat und Gewerkschaften angeblich von Minister Kox durchgeboxten »Top-up«-Ansatzes nicht zuletzt auch »sozial gerechter«.

Wie es hieß, sollen bei der energetischen Gebäudesanierung ab dem übernächsten Jahr nur noch dann Subventionen fließen, wenn dabei statt des üblichen, aus fossilen Rohstoffen wie Erdöl erzeugten Hartschaums aus Polystyrol natürliche Isolationsmaterialien zum Einsatz kommen. Auch sollen künftig mehr Eigenheimbesitzer mit Wärmepumpen, die Erd- oder Luftwärme nutzen, heizen – und diese Wärmepumpe im Idealfall mit Strom aus der Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach betreiben. Wie Ministerin Welfring betonte, bleibt eine vorherige Energieberatung obligatorisch, künftig solle es aber möglich sein, daß der mit der energetischen Modernisierung beauftragte Handwerksbetrieb ein Energiekonzept erstellt. Auch eine Energieberatung für eine Einzelmaßnahme wie zum Beispiel der Austausch der unzureichend isolierten Fenster sei förderungsfähig.

Eine sinnvolle Alternative zur Anschaffung einer eigenen Luft- oder Erdwärmepumpe ist laut Minister Turmes der Anschluß an ein Wärmenetz, wie das schon heute in Teilen der Hauptstadt, im Escher Neubaugebiet Belval und in kleineren Orten im Zentrum möglich ist. Hingegen soll die Förderung von mit Holzpellets betriebenen Heizungen zurückgefahren und bald auf den ländlichen Raum begrenzt werden.

Bei Stromselbstverbrauchern übernimmt der Staat künftig bis zur Hälfte der getätigten Investition, bei Einspeisung ins Stromnetz bis zu einem Fünftel der Modernisierungskosten. Zum »Top-up«-Ansatz hieß es, wer als Alleinstehender über ein Monatsnettoeinkommen von bis zu 2.050 Euro verfüge, erhalte 100 Prozent der Investition in die energetische Sanierung seines Eigenheims erstattet, gleiches gelte für kinderlose Paare mit bis zu 3.075 Euro Monatsnettoeinkommen oder Haushalte mit einem Kind bis zu 3.895 Euro monatlich.

Wie es gestern auf Nachfrage hieß, ist es nicht möglich, die staatliche Förderung vor Fertigstellung der Modernisierung zu erhalten, es wurde lediglich darauf verwiesen, daß die Klimabank der kreditgebenden Hausbank Sicherheiten anbieten kann, und daß manche Handwerksbetriebe mit der Rechnungstellung angeblich warten, bis die Fördersumme komplett überwiesen wurde. Auch bleiben die Mieter beim »Klimabonus« außen vor, weil nur die Eigentümer von Wohnimmobilien die Förderung in Anspruch nehmen können.

Weitere Informationen, inklusive der Möglichkeit, die Förderhöhe bei einem konkreten Modernisierungsvorhaben auszurechnen, gibt’s auf den Internetseiten klimabonus.lu oder klima-agence.lu. Außerdem sind sechs Informationsveranstaltungen geplant: Am 16. Mai in Ell, am 30. Mai in Berdorf, am 13. Juni in Schifflingen, am 20. Juni in Schüttringen, am 4. Juli in Parc Hosingen und am 11. Juli in Steinsel. Beginn ist jeweils 19 Uhr.