Ab Freitag Testpflicht bei Einreise per Flugzeug
Wer mit dem Flugzeug nach Luxemburg einreisen will, muß ab Freitag und zunächst bis Ende Februar einen negativen PCR-Test vorzeigen können, der nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt. Hat man am Abflugsort keinen machen lassen, kann ein Schnelltest auf dem Findel nachgeholt werden. Berufspendler sind nicht von dieser neuen Coronaregel betroffen, wohl aber Einwohner, die länger als 72 Stunden im Ausland waren, erklärte Premierminister Xavier Bettel am Montagabend auf dem Briefing mit Gesundheitsministerin Paulette Lenert nach einem neuerlichen Regierungsrat am Nachmittag. Man dürfe angesichts der infektiöseren Virusmutationen »kein Risiko eingehen«.
Wer nachweislich bereits mit dem Coronavirus infiziert war, muß keinen Test vorzeigen, präzisierte Lenert. Wer jedoch keinen negativen Test vorzeigen darf, wird nicht in den Flieger gelassen, und wer ohne Test am Findel ankommt, wird ohne Krankenschein unter Quarantäne gestellt. Für die neuen Bestimmungen ist kein neues Gesetz nötig.
Lenert wiederholte, gemäß der Impfstrategie der Regierung würden vulnerable Personen und Menschen mit einem erhöhten Risiko zuerst geimpft. Nach den Bewohnern der Altersheime, Krankenpflegern und Angehörige anderer Gesundheitsberufe würden in der nächsten Phase Personen über 75 Jahre (absteigend nach ihrem Alter) und vulnerable Menschen jeden Alters geimpft. Zu einer solchen Vorgehensweise habe die Ethikkommission geraten. An einer entsprechenden Verordnung werde noch gearbeitet. Abschließend hieß es, Luxemburg kaufe noch keine Antikörpermedikamente, weil diese noch nicht ausreichend geprüft und zugelassen seien.
oe