Vom Import-Zoll zur allgemeinen Paketabgabe
Neuer Geldesel gefunden
Falls die Formalien bis dahin erledigt sind, gilt ab 1. Juli 2026 in der EU und in den drei EWR-Staaten Island, Lichtenstein und Norwegen ein Importzoll von 3 Euro auf Pakete aus Drittstaaten bis zu einem Wert von 150 Euro, die bisher zollfrei importiert werden durften. Dies weil die anfallenden Zoll-Beträge aus der, tausende Positionen umfassenden Zoll-Liste die Kosten der Einhebung bei weitem unterschritten hätten.
Mit der Pauschale entfällt zwar der bürokratische Vorgang, es darf aber bezweifelt werden, damit könne der Import günstiger Ware aus China aufhören. Es ist das vor allem das Erschließen einer neuen direkten Finanzquelle fürs EU-Budget an den Mitgliedsstaaten vorbei, die allerdings aus den Taschen der Konsumenten in der EU fließt und nicht aus denen von Lieferanten aus Drittstaaten.
Um auch die Mitgliedsstaaten zufrieden und ruhig zu stellen, sollen die ab 1. November dann ihrerseits auf die Zoll-Pauschale eine Bearbeitungsgebühr für ihr Budget draufschlagen dürfen. Dafür sind zur Zeit 2 Euro im Gespräch. Damit würde sich der Einkauf für Konsumenten dann um 5 Euro verteuern, was wohl eindeutig fast immer erheblich weniger ist als das, was bei einem Einkauf in der EU verlangt wird.
Ob darüber hinaus noch weitere Bearbeitungsgebühren fällig werden, ist unklar. Bei »heise online« steht nämlich zu lesen in Bezug auf diese staatliche Bearbeitungsgebühr: »Sie ist nicht mit den wesentlich höheren Bearbeitungsgebühren der Beförderer und Zolldienstleister zu verwechseln.« Wir werden uns also überraschen lassen müssen und hoffen, die Überraschung werde nicht allzu schockierend sein.
Nicht geklärt ist bis heute übrigens die Einhebung all dieser tollen Gebühren. Bisher erfolgt bei einem Warenwert über 150 Euro die Einhebung über die Zusteller bei den Konsumenten. Geschieht das durch die Post, ging das bis vor kurzem in bar oder mit Payconiq, also wahrscheinlich inzwischen mit dem Nachfolger; ging das nicht, erfolgte die Hinterlegung.
Wir wollten am 13. Mai bei der Bilanzpressekonferenz der Post, wo man sich über die deutliche Zunahme der Paketzustellung auf 10 Millionen Stück im Jahre 2025 freute, von Generaldirektor Strasser wissen, wie er die Zoll- und Gebührenauswirkung darauf sehe. Da sagte er doch nicht wirklich, »Europa« werde überschwemmt von Paketen aus Asien, und natürlich trage die Post auch solche aus. Die EU wolle mit einem Zoll ab 1. Juli diesen Verkehr von Objekten niedrigen Werts unterbinden (ja, tatsächlich!). Die Frage sei, wie das erhoben werde und wer bezahle, wobei es wichtig wäre, daß es EU-einheitlich komme.
Nun, wer es bezahlt, ist wohl klar: Konsumenten! In China wird es nicht erhoben werden, dorthin reicht der Arm der EU nicht. Also hier, von den Zustellern! Die Briefträger werden bei der Zustellung von 2,8 Millionen Pakete nicht erfreut sein, und oftmals wird das dann auf einem nicht mehr ganz so nahen Postamt abzuholen sein, weil nicht das richtige Bargeld da war.
Wobei wir auf das österreichische Gesetzesprojekt vom 11. Mai hingewiesen hatten zur Einführung einer Paketgebühr für alle Versandhändler, auch aus dem Inland, von 2 Euro pro Bestellung ab 30. September bei einem Händler, der mehr als 100 Millionen Versandumsatz im Jahr hat. Da das etliche in Österreich selbst träfe, führte das zu entsprechender Aufregung. Zur Besänftigung hat die Regierung, die sich von der Gebühr satte 280 Millionen pro Jahr erwartet, die Versandumsatzgrenze bereits am 14. Mai auf 200 Millionen angehoben. Claude Strasser sagte dazu nur, einige Länder seien vorgeprescht, ohne zu merken, daß damit seine geäußerte Bedingung, es müsse EU-weit einheitlich kommen, unerfüllbar ist.
Aber im Gegensatz zur EU-Kommission mit ihrer vorgeschobenen antichinesischen Begründung, ist die österreichische Regierung wenigstens so ehrlich zuzugeben, daß es nur darum geht, eine neue sprudelnde Finanzquelle für das notleidende Budget zu finden.

