Ausland31. Mai 2025

Hin und Her im Zollstreit

Berufungsgericht setzt Trumps für rechtswidrig erklärte Zölle wieder in Kraft

von dpa/ZLV

Ein Bundesberufungsgericht hat einen Großteil der umfangreichen Zölle von USA-Präsident Donald Trump am Donnerstag wieder in Kraft gesetzt. Zuvor hatte eine niedrigere Instanz der Regierung die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Das zweite Gericht für den Bundesbezirk Washington prüfe nun erstmal, heißt es in einer Verfügung. Die Parteien seien aufgefordert, weitere Stellungnahmen einzureichen.

Peter Navarro, Berater des Weißen Hauses für Handelspolitik, sagte am Donnerstag, daß die Trump-Regierung versuchen werde, die Zölle mit anderen Mitteln durchzusetzen, wenn sie die gerichtlichen Auseinandersetzungen über ihre Handelspolitik letztlich verliere.

Das zuständige Gericht für internationalen Handel in New York hatte am Mittwoch zunächst angeordnet, die betreffenden Zölle müßten vorerst »aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt« werden. Die Entscheidung beträfe fast alle von Trump erlassenen Zölle – darunter jene Strafabgaben, die er am von ihm so bezeichneten »Tag der Befreiung« Anfang April verhängt hatte, aber auch bestimmte Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China.

War die Entscheidung vom Mittwoch ein großer Rückschlag für Trumps aggressive Handelspolitik, so ist die Anordnung des Berufungsgerichts vom Donnerstag ein erster Erfolg für den USA-Präsidenten – aber nicht final. Der juristische Streit darüber dürfte aller Voraussicht nach nun den Weg durch die Instanzen nehmen. Es ist auch nicht der einzige laufende Rechtsstreit um Trumps Zölle.

Das Weiße Haus hatte auf die erste Entscheidung mit scharfer Kritik reagiert. Die Richter des Handelsgerichts hätten »schamlos ihre richterliche Macht mißbraucht, um die Entscheidungsgewalt von Präsident Trump an sich zu reißen«, sagte zum Beispiel Trumps Sprecherin Karoline Leavitt. Trumps Begründung für die Einführung der hohen Zölle sei »rechtlich einwandfrei« und beruhe auf »gesundem Menschenverstand«. Die Regierungssprecherin gab sich zudem optimistisch, den Fall vor Gericht zu gewinnen.