Luxemburg31. August 2023

Löhne und Renten werden im September um 2,5 Prozent an die Preisentwicklung angepasst

Indextranche fällig

von Ali Ruckert

Am Mittwoch teilte das nationale Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien Statec mit, dem vorläufigen Ergebnis seiner Berechnungen zufolge betrage die jährliche Inflationsrate des Verbraucherpreisindex 4,2 Prozent im Monat August 2023.

Das führt dazu, dass der semestrielle Durchschnitt des Index vom 1. Januar 1948, der für die Anpassung der Löhne und Renten an die Inflation gilt, die Schwelle von 988,75 Punkten noch im August überschreitet, so dass der Erfall einer Indextranche ausgelöst wird.

Löhne und Renten werden erst einen Monat später angepasst

Zu den Verschlechterungen, die von den verschiedenen Regierungen und Chamber-Mehrheiten beschlossen wurden seit es den Index gibt, gehört auch, dass die Löhne und Renten erst einen Monat später um 2,5 Prozent an die Preisentwicklung angepasst werden. Ein Millionen-Geschenk an das Patronat.

Endgültige und detaillierte Ergebnisse der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für den Monat August sollen am 6. September im Anschluss an die monatliche Sitzung der Indexkommission veröffentlicht werden.

Das nationale Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien Statec hatte bereits in seinem »Konjunktur Flash« von Anfang August darauf hingewiesen, dass die Inflation erneut ansteigt, so dass die Schwelle, bei welcher eine Indextranche ausgelöst würde, bereits im August überschritten werden könnte. Laut vorheriger Prognose sollte das erst im September der Fall sein.

Bei der nun vom Statec angekündigten Indextranche handelt es sich um die zwei­te, die in diesem Jahr erfällt. Bei der Lohnanpassung vom April 2023 um 2,5 Prozent handelt es sich um die Indextranche, die im Juni 2022 erfiel, wegen der von der Tripartite, der Regierung und der Chamber beschlossenen Indexmanipulation aber erst mit fast einjähriger Verspätung ausbezahlt wurde. Das erlaubte es dem Patronat (und dem Staat) Millionen an Lohngeldern einzusparen. Damals hatte sich in der Tripartite allein der OGBL einer Indexmanipulation widersetzt.

Hinzu kommt – und auch das ist ein Beschluss der Tripartite vom Herbst 2022 –, dass das Patronat die Indextranche, die nun erfällt, bis Januar 2024 einschließlich vollständig kompensiert bekommt. Dazu wurde extra ein Gesetz gemacht, das am 5. August dieses Jahres in Kraft trat und festhält, dass die Betriebe ab dem 1. Januar 2024 weniger in die Krankenkasse einzahlen werden, und die Regierung den Fehlbetrag aus dem Staatshaushalt aufbringen wird. Ein Beispiel dafür, wie öffentliche Gelder zugunsten des Kapitals umverteilt werden.

Wir wollen hier noch einmal darauf verweisen, dass es sich bei der Indextranche nicht um eine Lohn- oder Rentenerhöhung handelt, sondern um eine nachträgliche, teilweise Anpassung an die Preisentwicklung, welche den Kaufkraftverlust kompensieren soll.

KPL fordert Vorschuss-Indextranche und Anpassung um 5,5 Indexstufen

Gerade wegen des schleichenden Kaufkraftverlusts zwischen zwei Indextranchen setzt sich die KPL ein für die Wiedereinführung einer Vorschussindextranche von 1,5 Prozent. Das ist auch eine Forderung der Konsumentenschutzorganisation ULC.

Und weil die Regierung zusätzlich die Steuertabelle nicht mehr an die Inflation anpasste, so dass die Schaffenden und Rentner wegen der kalten Progression immer mehr Steuern bezahlen müssen, fordert die KPL in ihrem Wahlprogramm zu den Chamberwahlen am 8. Oktober 2023 auch eine automatische Anpassung der Steuer­tabelle an die Inflation und eine zusätz­liche Anpassung der Löhne und Renten um 5,5 Indexstufen, um die seit 2017 durch die Nichtanpassung an die In­fla­tion entstandenen Verluste, welche den Lohnabhängigen und Rentnern aufgedrängt wurden, zu kompensieren.