Ausland11. September 2021

Tageszeitung »junge Welt« wehrt sich

Klage gegen Bundesrepublik Deutschland eingereicht

von jW/ZLV

Berlin – Die Verlag 8. Mai GmbH, in der die überregionale Tageszeitung »junge Welt« erscheint, hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Klage und Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung richten sich gegen die Erwähnung in den jährlichen Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit 1998. Verlag und Zeitung werden seitdem, mit wenigen Jahren Unterbrechung, als »linksextremistische Gruppierungen« eingestuft.

Der linke, aber unabhängige Verlag 8. Mai sieht in der geheimdienstlichen Beobachtung und Kriminalisierung seiner Presseerzeugnisse einen erheblichen Angriff auf seine Grundrechte, insbesondere auf Pressefreiheit, Berufsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dies führt zu Einschränkungen im Bereich Marketing (z.B. Werbeboykott), in der Verfügbarkeit der Zeitung (z.B. Sperrung der Webseite »jungewelt.de«) sowie Auslistungen im Einzelhandel und Behinderungen der redaktionellen Arbeit. Die Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht stellten erhebliche Beeinträchtigungen der redaktionellen Arbeit und im Wettbewerb dar, erklärt Chefredakteur Stefan Huth: Der Verfassungsschutz verletze »in unverantwortlicher Weise das Grundgesetz, indem die Tageszeitung massiv in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte behindert« werde. »Die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens wollen wir nun feststellen lassen.«

Laut einer Information des Bundesinnenministeriums, fas für Beobachtung und Nennung der Zeitung und des Verlages im Verfassungsschutzbericht verantwortlich ist, wird das Vorgehen gegen »junge Welt« mit deren weltanschaulichen Orientierung begründet.