Luxemburg22. Februar 2024

Die »offiziellen« Arbeitslosenzahlen täuschen

In Wirklichkeit mehr als 27.000 Arbeitsuchende

von Ali Ruckert

Das Arbeitsamt verbreitet systematisch falsche Zahlen zur Gesamtzahl der Arbeitslosen in Luxemburg, und der Verlautbarungsjournalismus, der hierzulande weit verbreitet ist, sorgt dafür, dass diese Zahlen dann Verbreitung finden.

»18.317 Arbeitsuchende und eine Arbeitslosenquote von 5,5 Prozent« teilte das Arbeitsamt diese Woche mit, und das war dann auch die Schlagzeile bei RTL Tele Lëtzebuerg.

Das Kleingeruckte wird der Öffentlichkeit hingegen vorenthalten, denn bei den 18.317 Arbeitslosen, die zum 31. Januar 2024 beim Arbeitsamt gezählt wurden, handelt es sich lediglich um Männer und Frauen, die hierzulande wohnen und »dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen«.

Das ist aber nur ein Teil der Arbeitslosen. Nicht eingeschlos­sen sind die 2.868 Arbeitslosen, die hierzulande arbeiteten, aber ihren Wohnsitz nicht in Luxemburg, sondern in einem unserer Nachbarländer haben.

Nicht berücksichtigt werden die arbeitslosen Männer und Frau­en, die mehr als drei Tage krank sind, die arbeitslosen Frauen, die im Mutterschaftsurlaub sind, und die Arbeitslosen, deren Anträge »unvollständig« sind. Wie viele das sind, wird nicht mitgeteilt. Erst recht keinen Eingang in die Zahl der Arbeitsuchenden finden die 4.360 Männer und Frauen, die in zeitlich begrenzten Beschäftigungsmaßnahmen eingeschrie­­­ben sind. Zusammengenommen sind das geschätzt mehr als 27.000 Arbeitsuchende.

Kurzarbeit für
37 Baubetriebe
genehmigt

Weniger als eine Woche bevor das Konjunkturkomitee am 26. Februar zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommt, um über die Anträge von Betrieben auf Kurzarbeit zu befinden, teilte das Komitee mit, 37 Baubetrieben habe man die Genehmigung zur Kurzarbeit im März erteilt.

Zuvor hatte die Regierung am 25. Januar 2024 grundsätzlich entschieden, dass Betriebe, die hauptsächlich Wohnungen und andere Gebäude bauen oder im Abbruch von Gebäuden und in der Vorbereitung von Baustellen tätig sind, aufgrund der konjunkturellen Krise für die Zeit vom 1. Februar bis 31. Juli 2024 für Kurzarbeit in Betracht kommen. Das gilt aber nur für maximal ein Fünftel ihrer auf Baustellen eingesetzten Arbeiter.

Die Betriebe sparen damit viel Geld, denn das Kurzarbeitergeld wird ihnen vom staatlichen Beschäftigungsfonds erstattet. Die Bauarbeiter, die kurzarbeiten, müssen, haben hingegen große Lohnverluste zu verkraften, da sie nur 80 Prozent ihres Lohnes für die Zeit der Kurzarbeit bekommen.