Aus den Betrieben23. September 2022

Erster Kollektivvertrag für die Beschäftigten von Bekleidungsunternehmen

OGBL-Syndikat Handel zeigt ein weiteres Mal, was eine Mitarbeitermobilisierung bewirken kann

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Mit der Unterzeichnung des ersten Kollektivvertrags beim Bekleidungsunternehmen C&A hat das OGBL-Syndikat Handel ein weiteres Mal gezeigt, was eine Mitarbeitermobilisierung bewirken kann. »Zwei Jahre Vorbereitung, anderthalb Jahre Verhandlungen mit der Direktion, zwei Betriebsversammlungen und endlich: eine Unterschrift!«, freute sich OGBL-Zentralsekretär David Angel am Mittwoch auf Facebook. Die »sehr gute Einigung« sei nur deshalb möglich gewesen, weil die gänzlich vom OGBL gestellte Personaldelegation bei C&A Luxemburg die gesamte Belegschaft von Anfang an in den langwierigen Tarifkampf eingebunden habe. Beim Konkurrenten Zara war das Handelssyndikat des OGBL ähnlich vorgegangen, bis nach fast einjährigen Verhandlungen im Herbst 2021 der erste Kollektivvertrag unterzeichnet werden konnte.

Das Bekleidungsunternehmen C&A, das seit 1841 der deutsch-niederländischen Familie Brenninkmeijer gehört, hat in Luxemburg in sieben Geschäften noch knapp 100 Mitarbeiter. Wegen des in der Coronakrise rasant gewachsenen Internethandels und des steigenden Konkurrenzdrucks wurden zwei C&A-Filialen in Luxemburg-Stadt geschlossen.

Im auf der zweiten Betriebsversammlung mit großer Mehrheit bestätigten Kollektivvertrag ist eine Prämie am Jahresende in Höhe eines 13. Monatslohns vorgesehen, die an die Anwesenheit im Betrieb gebunden ist. Diese Prämie wird in drei Etappen eingeführt: Im ersten Jahr gibt es 35 Prozent, im zweiten 50 Prozent und ab dem dritten Jahr gibt es einen vollen Monatslohn. Eine Prämie in Höhe von 500 Euro gibt es ab einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit. Außerdem erhält jeder Auszubildende am Jahresende einen Einkaufsgutschein im Wert von 50 Euro. Wer dauerhaft in eine andere Filiale versetzt wird, erhält eine Einmalprämie in Höhe von 150 Euro. Außerdem besteht nun die Möglichkeit, maximal zwei Jahre unbezahlten Urlaub zu nehmen oder die Arbeitszeit zu verkürzen, ohne befürchten zu müssen, danach nicht mehr zum bisherigen Arbeitsplatz zurück zu kommen.

Jeder Mitarbeiter hat nun das Recht, sich von einem Personaldelegierten zu einem »entretien disciplinaire« begleiten zu lassen. Außerdem gibt es einen 100-Prozent-Lohnaufschlag für Sonntagsarbeit, während im luxemburgischen Arbeitsrecht nur ein 70-Prozent-Aufschlag vorgeschrieben ist. Und schließlich gibt es pro fünf Jahre Betriebszugehörigkeit pro Jahr einen Tag mehr Urlaub.