Neuer Kollektivvertrag bei Luxair unterzeichnet
Die tarifvertraglichen Lohnerhöhungen, die während zwei Jahren eingefroren waren, werden wieder eingeführt
Aus seiner gemeinsamen Pressemitteilung der Geschäftsführung von Luxair und der Gewerkschaften OGBL und LCGB, die der »Zeitung« nicht zugestellt wurde, erfahren wir, dass am 17. Februar 2025 ein neuer Kollektivvertrag für die 2.000 Beschäftigten der Fluggesellschaft unterzeichnet wurde.
Die etwas überraschende Einigung wurde Ende Januar erzielt, nachdem die Gewerkschaften nach 14 Monaten Verhandlungen Mitte Januar 2025 das nationale Schlichtungsamt eingeschaltet und der Geschäftsführung von Luxair vorgeworfen hatten, sich einer Aufbesserung der Löhne und verbesserten Arbeitsbedingungen zu verweigern.
In der Presserklärung ist von »bedeutenden Fortschritten« die Rede, die im Kollektivvertrag festgehalten wurden, der bis zum 31. Dezember 2027 gültig ist.
Dazu zählen Verbesserungen in den Lohntabellen für die Piloten, das Bodenpersonal und das Flugpersonal, dazu zählt auch, dass die tarifvertraglichen Lohnerhöhungen, die 2021 und 2022 eingefroren waren, wieder eingeführt werden, und ab dem 1. Oktober 2025 eine indexierte Sonderzulage in Höhe von 50 Euro brutto (beim Indexstand von 944,43), welche dreizehn Mal pro Jahr anfällt, an alle Beschäftigten mit Ausnahme der Piloten ausbezahlt wird, die am 31. Dezember 2024 bei Luxair angestellt waren.
Im Kollektivvertrag festgehalten wurden weiter eine Reihe Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen werden, darunter eine Erhöhung der freien Tage für Flugbesatzungen, die Schichtenplanung über sechs Tage, die Minimierung von einzelnen freien Tagen, die Möglichkeit, Stunden auf dem Flextime-Zähler ganztägig abzubauen, die Gewährung eines zusätzlichen Urlaubstags ab dem Alter von 55 Jahre sowie die teilweise Konvertierung des 13. Monatslohnes in Urlaubstage.
Geschaffen werden soll eine paritätische Kommission, welche sich mit den Flugdienstvorschriften für Flugpersonal, den Lohntabellen für ehemalige Arbeiter und Angestellt sowie dem Text des Kollektivvertrags befassen soll.