Jedem Roboter seine Steuernummer?
Das sozialdemokratische Verfahren – von der Oppositionsbank rhetorisch gegen Umverteilung von unten nach oben, in Regierungsämtern das Gegenteil praktizieren – beherrscht die bis November 2023 fast zwei Jahrzehnte ununterbrochen an der Regierung beteiligte LSAP, die sich kontrafaktisch noch immer »Lëtzebuerger Sozialistesch Aarbechterpartei« nennt, aus dem Effeff.
Hatte die LSAP den Lohnabhängigen 2013 – also vor ihrem Sprung aus dem Koalitionsbett mit der CSV ins Koalitionsbett mit den blauen und den grünen Liberalen – versprochen, daß die 2005 – also nur ein Jahr nach ihrem Eintritt in die Regierung mit der CSV – abgeschaffte Vermögenssteuer wieder eingeführt wird, so wurde aus diesem Versprechen genauso wenig wie aus der gleichzeitig von der LSAP versprochenen Einführung einer »Reichensteuer«.
Nun also fordern die vor zweieinhalb Jahren auf die Oppositionsbank geschickten Regierungssozialisten (wie schon in ihrem Wahlprogramm von 2018) wieder eine »Robotersteuer«. Statt Umsatzsteuer auf die von Menschen geleistete Arbeit zu erheben, solle auch die von Robotern besteuert werden.
Die Idee ist weder neu noch originell. Schon früher wurden Forderungen nach einer »Maschinensteuer« oder einer »Wertschöpfungsabgabe« erhoben. Die Befürworter versprachen, damit die Ausfälle von Lohnsteuern oder Sozialabgaben infolge der Automatisierung kompensieren zu können. Auch sollten die Nutznießer hoher Produktivitätsgewinne so stärker an der Finanzierung der »sozialen Kosten« des technologischen Wandels beteiligt werden.
Wenn solche Ideen es bis heute nicht in die Steuergesetzgebung geschafft haben, dürfte das nicht nur am politischen Unwillen der Regierenden liegen. Vielmehr ist dies auch deshalb so, weil die Umsetzung bei näherer Betrachtung nicht die erhofften Wirkungen zeigt. Das belegt zum Beispiel ein Vergleich zwischen Softwarekonzernen mit weit weniger profitträchtigen Industrieunternehmen. Während die Softwarehäuser, die zweifellos Gewinner der zunehmend digitalisierten Wirtschaft sind, selbst nur relativ wenig computerisierte Anlagen benötigen, kann das schon in kleineren Industrieunternehmen ganz anders aussehen.
Fehlt es letzteren aber an Marktmacht, so gehen die Produktivitätsgewinne in Form niedriger Preise letztlich an Großkunden oder über höhere Preise an die Lieferanten von Vorleistungen – wie eben unter anderem die Hersteller von Software. Zur schwachen Stellung am Markt käme dann obendrein noch die Belastung durch die Robotersteuer hinzu.
Es bleibt also fraglich, ob wirklich jene angemessen belastet würden, die aus der Digitalisierung den größten Profit ziehen. Wie alle anderen Gewinne auch, sollten Produktivitätsgewinne daher nicht da besteuert werden, wo ihre Entstehung vermutet wird, sondern da, wo sie als Unternehmensgewinne, Kapitaleinkünfte und Vermögen in Euro und Cent tatsächlich zu Buche schlagen. Man muß nicht jedem Roboter eine Steuernummer aufkleben und Spekulationen über seine Wertschöpfung anstellen.
Die Wiederbelebung solcher Steuern, die einen Bezug zu Gewinnen und Vermögen oder, wie bei der Gewerbesteuer, zur Wertschöpfung haben, würde es auch tun. Die wurden nämlich im Laufe der Zeit immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen; stattdessen wird der Staat immer stärker durch die Lohnsteuer und die TVA getragen.
Leider gilt noch immer, was der OGBL schon vor Jahren geschrieben hat: »Einer der schlimmsten Widersprüche unseres Steuersystems ist der, der zwischen der Höhe der Lohnbesteuerung und der Besteuerung der Kapitaleinkünfte (Dividenden, Zinsen, Spekulationsgewinne, Stock-options u.a.m.) besteht«.

