Luxemburg02. März 2021

Regierung will Kurzarbeit zurückfahren

Vom Lockdown betroffene Betriebe können sich ab Mai nur noch 50 Prozent der Arbeitsstunden vom Staat bezahlen lassen, nicht betroffene nur noch zehn Prozent

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Die Regierung will die in der Coronakrise »explodierten« Kurzarbeiterzahlen langsam wieder zurückfahren. Das Instrument zur Beeinflussung des kapitalistischen Arbeitsmarktes habe dabei geholfen, »eine ganze Reihe von Betrieben über Wasser zu halten«, sagte Arbeitsminister Dan Kersch am Montag auf einer Pressekonferenz, es gebe aber keine Garantie, daß das in diesem Jahr wieder gelinge. Die Regierung wolle so viele Betriebe wie möglich vor dem Konkurs retten, so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten und den Betrieben gleichzeitig »die Möglichkeit geben, sich auf neue Situationen einzustellen«.

Vor der Pandemie sei pro Monat rund 18 Anträgen von Betrieben auf staatlich subventionierte Kurzarbeit stattgegeben worden und das dafür zuständige Konjunkturkomitee aus Vertretern der Regierung, des Patronats und des Salariats habe wie zuletzt für März vergangenen Jahres 635.000 Euro pro Monat aus dem Beschäftigungsfonds zu seiner Finanzierung bereitgestellt. Im April 2020 schnellte die Zahl der Kurzarbeiter mit dann 124.000 Betroffenen nach oben, im laufenden Monat sind Kersch zufolge noch immer fast 47.000 Schaffende auf Kurzarbeit gesetzt.

Im ersten Coronajahr (von März 2020 bis Februar 2021) hätten insgesamt 15.379 Betriebe vom deutlich erleichterten Zugang zur Kurzarbeiterregelung profitiert, so Kersch, der Staat habe sich die Übernahme der Löhne und Gehälter von 151.322 Schaffenden 985,3 Millionen Euro (durchschnittlich 82 Millionen Euro pro Monat) kosten lassen. Für die Schaffenden bedeutet die Lohnfortzahlung durch den Staat in der Regel weniger Lohn, da dank einer Intervention der Gewerkschaften im Frühjahr 2020 lediglich garantiert ist, daß der gesetzliche Mindestlohn für unqualifizierte Schaffende nicht unterschritten werden darf. Alle anderen erhalten nur 80 Prozent ihres bisherigen Lohns. Wie die KPL fordert mittlerweile auch der OGBL, daß das Kurzarbeitergeld per Gesetz auf den vollen bisherigen Lohn erhöht wird.

Neben diesen finanziellen Einbußen haben auf Kurzarbeit gesetzte Schaffende zudem mit psychischen Belastungen zu kämpfen, weiß der Arbeitsminister. Auch hierauf müsse die Politik Antworten geben, sagte Kersch. Zunächst bis Juni bleibe es beim vereinfachten Zugang der Betriebe zu Kurzarbeitergeld, er gehe aber davon aus, daß die Maßnahme über den kommenden Sommer hinaus verlängert werden müsse – »vielleicht selektiver, zielorientierter und nicht mehr so flächendeckend« wie das derzeit der Fall sei. Wer auf Kurzarbeit gesetzt wird, muß sich ständig für seinen Patron bereithalten und er kann von der Adem vorübergehend in einen anderen Betrieb oder zu einer Weiterbildungsmaßnahme geschickt werden.

Das Kurzarbeitergeld wird seit Jahresbeginn nicht mehr pro auf Kurzarbeit gesetztem Schaffenden gezahlt, sondern es richtet sich in der Pandemie nach dem Anteil der in einem Betrieb nichtgeleisteten Arbeitsstunden. Können sich von den allgemeinen Pandemiebekämpfungsmaßnahmen der Regierung besonders hart getroffene Beriebe – vor allem aus dem Einzelhandel und dem Horesca, aber auch aus dem Bau-, dem Tourismus- oder Veranstaltungssektor – derzeit bis zu 100 Prozent der Arbeitsstunden vom Staat bezahlen lassen, und alle anderen bis zu 15 Prozent, so sind es ab Mai für »vulnerable Betriebe« nur noch maximal 50 Prozent und für die anderen höchstens zehn Prozent.

Einzige Gegenleistung der »vulnerablen Betriebe« ist, daß sie maximal ein Viertel der Mitarbeiter entlassen, die anderen dürfen keine Entlassung vornehmen. Doch auch diese schon niedrig angesetzten Bedingungen können weiter gelockert werden, wenn es einen Sanierungs- oder einen Sozialplan bzw. ein interprofessionelles Abkommen zwischen Patronat und Gewerkschaften gibt.