Zwischen Kurzarbeit und Coronasteuer
Vor kurzem genehmigte das Konjunkturkomitee 1.425 Unternehmen Kurzarbeit für den Monat August, so dass im kommenden Monat voraussichtlich mehr als 13.000 Lohnabhängige kurzarbeiten werden.
Nach dem Ende des Systems der sogenannten vereinfachten strukturell bedingten Kurzarbeit, das dazu beitragen sollte, Massenentlassungen als Folge der Covid-Krise zu vberhindern, erfolgen die Genehmigungen für Kurzarbeit seit dem 1. Juli wieder auf der Grundlage der im Arbeitsgesetzbuch festgehaltenen Bestimmungen über Kurzarbeit.
Das heißt, dass nur noch Industriebetriebe Kurzarbeit genehmigt bekommen, die in einem Wirtschaftsbereich tätig sind, der von einer Krise betroffen ist, und konjunkturelle Schwierigkeiten haben oder Betriebe, die Schwierigkeiten struktureller Art haben oder aus wirtschaftlichen Gründen Beschäftigte entlassen wollen.
Für Betriebe hat Kurzarbeit den großen Vorteil, dass der Staat ihnen 80 Prozent der üblichen Löhne, und das bis zu 250 Prozent des gesetzlichen Mindestlohnes, bezahlt und Beschäftigten dem Betrieb erhalten bleiben, so dass der bei einem konjunkturellen Aufschwung oder nach Überwindung struktureller Schwierigkeiten nicht gezwungen ist, nach neuen Fachkräften Ausschau zu halten.
Für die Lohnabhängigen aus der Privatwirtschaft ist Kurzarbeit hingegen immer eine persönliche Katastrophe, da sie in den meisten Fällen lediglich 80 Prozent ihres üblichen Lohnes bekommen, so dass ihre Kaufkraft zurückgeht. Je länger die Kurzarbeit dauert, desto größer ist der Verlust, den die Lohnabhängigen und ihre Familien zu verkraften haben.
Auf dem Höhepunkt der Covid-Krise mussten Zehntausende Lohnabhängige während eines halben Jahres oder länger kurzarbeiten, so dass sie auf mehr als auf einen Monatslohn verzichten mussten, während die Minister und Abgeordneten, die dieses ungerechte Gesetz verbrochen haben oder daran festhalten, weiterhin schamlos 100 Prozent ihrer Gehälter und Diäten kassierten.
Die Regierung ließ sich lediglich dazu erweichen, – und auch das erst nach Gesprächen mit den Gewerkschaften – festzuschreiben, dass der Lohn von Kurzarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn von 2.142 Euro nicht unterschreiten darf.
Die Forderung der KPL, das Kurzarbeitergeld generell von 80 auf 100 Prozent zu erhöhen, fand hingegen kein Gehör bei der Regierung, ebenso wenig der Vorschlag des OGBL, ein Kurzarbeitergeld von 100 Prozent bis zu einem Bruttolohn von 3.000 Euro auszuzahlen.
Diese Arroganz ist eines von mehreren Beispielen dafür, wie wenig die Regierung unternimmt, um zu verhindern, dass die negativen Folgen der Krise von den Schaffenden getragen werden müssen, so dass die Ungleichheiten weiter wachsen und die Anzahl der Menschen, die Schwierigkeiten haben, die beiden Enden am Monatsende zusammenzubekommen, immer größer wird.
Dass die gleiche Regierung weder eine von der KPL geforderte Coronasteuer für das Groß- und Finanzkapital noch eine Reichensteuer einführen will, macht wohl am besten deutlich, auf welcher Seite sie steht.
