Aus den Betrieben29. Juli 2021

Neuer Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Aufzugsindustrie

von Ali Ruckert

Am 22. Juli unterzeichneten die Gewerkschaften OGBL und LCGB mit der Föderation der Unternehmen der Aufzugsindustrie einen Zusatz zum sektoriellen Kollektivvertrag, der bis zum 31. Juli 2024 gültig sein wird.

Dank des Übereinkommens werden die Löhne, wie sie in den Lohntabellen festgehalten sind, generell um 2 Prozent erhöht, allerdings erst ab dem 1. Januar 2023. Gleichfalls um 2 Prozent innerhalb von fünf Jahren werden die Gehälter des Personals angepasst, das in der Verwaltung arbeitet.

Die Essensgutscheine  werden ab dem 1. August dieses Jahres auf 8 Euro und ab dem 1. Januar 2024 auf 8,50 Euro angehoben, und es gibt Verbesserungen beim Zusatzurlaub, der an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist. Wer 10 Jahre im Betrieb ist, darf mindestens 27 Urlaubstage in Anspruch nehmen, bei 15 Jahren sind es 28 Tage, bei 20 Jahren 29 Tage und bei 25 Jahren 30 Tage.

Im Zusatzabkommen zum Kollektivvertrag wurde gleichfalls festgehalten, dass ein Lohnabhängiger das Recht hat, einen Personalvertreter zu einem Gespräch mit einem  Vorgesetzten hinzuzuziehen. Gibt es keine Personaldelegation, kann das auch ein Belegschaftsmitglied sein.